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Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Landau in der Pfalz  >  Bereitschaftsdienst

- Bereitschaftsdienst -


Zuständigkeit

Im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, der die Bezirke der Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz umfasst, ist in der dienstfreien Zeit ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte eingerichtet.

Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes

Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich auf alle Entscheidungen der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz in grundrechtsrelevanten Bereichen, insbesondere nach der Strafprozessordnung, der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen, in Unterbringungssachen nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen und in Betreuungssachen, außerhalb der regulären Dienstzeiten, sofern diese Angelegenheiten keinen Aufschub dulden.

Der Bereitschaftsdienst ist auch zuständig für den Eildienst nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19.06.1990 (GVBl. 1993,1).

Für die in § 2 der Landesverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Strafsachen und Bußgeldverfahren aufgeführten Verfahren (Haftsachen, auch nach dem Schengener Übereinkommen) im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz ist das Amtsgericht Landau in der Pfalz als zentrales Haftgericht ausschließlich zuständig.

Eine Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes ist nur in besonders dringenden Fällen statthaft, deren Erledigung keinen Aufschub duldet.

Einteilung der Bereitschaftsgerichte

Amtsgericht Landau in der Pfalz 01.01.2011  bis  01.03.2011
Amtsgericht Kandel 01.03.2011  bis  29.03.2011
Amtsgericht Germersheim 29.03.2011  bis  03.05.2011
Landgericht Landau in der Pfalz 03.05.2011  bis  02.08.2011
Amtsgericht Landau in der Pfalz 02.08.2011  bis  22.11.2011
Amtsgericht Kandel 22.11.2011  bis  20.12.2011
Amtsgericht Germersheim 20.12.2011  bis  31.12.2011

Der Bereitschaftsdienst eines Gerichtes endet am letzten Tag des Bereitschaftsdienstzeitraums um 8.00 Uhr. Am selben Tag beginnt der Bereitschaftsdienst des nachfolgenden Gerichts um 16.00 Uhr.