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- Elektronisches Handelsregister -


Elektronisches Handelsregister RegisSTAR

Bislang haben in Rheinland-Pfalz insgesamt 19 Amtsgerichte das Handelsregister mit den für den Rechtsverkehr wesentlichen Daten über Rechtsform, Firma, Sitz, Höhe des Kapitals und Angaben über die Vertretungsberechtigten eines Unternehmens auf Karteikarten im Format DIN A 3 geführt.

Nunmehr werden die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auf die maschinelle Registerführung umgestellt. Für die Bereiche der Handelsregister und des Genossenschaftsregisters ist die Maßnahme für den Bezirk des Amtsgerichts Landau in der Pfalz abgeschlossen.

Als Plattform für die elektronische Registerführung hat sich Rheinland-Pfalz für das Fachverfahren „RegisSTAR“, ein datenbankgestütztes IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, entschieden.

Zeitgleich mit der Umstellung auf die maschinelle Registerführung wurden ergänzend auch die Zuständigkeiten der rheinland-pfälzischen Registergerichte neu geregelt. Die Aufgaben der Registerführung nehmen die Amtsgerichte Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Montabaur, Wittlich und Zweibrücken zentral für den jeweiligen Landgerichtsbezirk wahr.

Online-Abrufverfahren

Über eine spezielle Webanwendung und einen beim LDI betriebenen Webserver ermöglicht „RegisSTAR" die Online-Einsicht in die Datenbestände der Registergerichte in Rheinland-Pfalz. Eine performante Anbindung stellt aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Ferner sind Firmeninformationen sowie die Vertretungsberechtigten und Prokuristen abrufbar.

Um Manipulationen auszuschließen, wird der Datenbestand - ähnlich wie bei der Online-Einsicht des elektronischen Grundbuches - durch bestimmte Netzwerktechniken des Landesbetriebes zuverlässig vor nicht autorisierten Zugriffen über das Internet geschützt.

Seit dem 13. Januar 2006 steht darüber hinaus jedermann die Handelsregisterauskunft über das Internet zur Verfügung. Dieses Online-Angebot kann auch außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr genutzt werden. Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen einen handelsüblichen PC mit Internetanschluss, einen aktuellen Standard-Browser und das kostenlos im Internet erhältliche Programm Acrobat Reader zur Darstellung der Registerausdrucke.

Die Teilnahme am Online-Abrufverfahren setzt lediglich eine vorherige Registrierung und die Zuteilung einer Zugangskennung nebst Kennwort voraus.

Kosten des Online-Abrufverfahrens

Für die Nutzung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisterauskunft werden gesetzlich festgelegte Gebühren nach der Justizverwaltungskostenordnung erhoben.

Zuständigkeiten / Konzentration

Die Aufgaben der Registerführung werden seit Einführung von „RegisSTAR" von den Amtsgerichten Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Montabaur, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Wittlich und Zweibrücken wahrgenommen. Einzelheiten zur Zuständigkeit der Registergerichte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister

Landgerichtsbezirk

Zuständiges
Amtsgericht

Zuständigkeitsbereich

Bad Kreuznach

Amtsgericht
Bad Kreuznach

für die Bezirke der Amtsgerichte
Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Simmern/Hunsrück und Idar-Oberstein

Koblenz

Amtsgericht
Koblenz

für die Bezirke der Amtsgerichte
Cochem, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig

Koblenz

Amtsgericht
Montabaur

für die Bezirke der Amtsgerichte
Betzdorf, Diez, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied

Mainz

Amtsgericht
Mainz

für die Bezirke der Amtsgerichte
Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms

Trier

Amtsgericht
Wittlich

Für die Bezirke der Amtsgerichte
Bernkastel-Kues, Daun, Hermeskeil, Trier, Wittlich, Bitburg und Prüm

Frankenthal (Pfalz)

Amtsgericht
Ludwigshafen
am Rhein

für die Bezirke der Amtsgerichte
Neustadt an der Weinstraße, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein,  Bad Dürkheim und Speyer

Kaiserslautern

Amtsgericht
Kaiserslautern

für die Bezirke der Amtsgerichte
Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen

Landau in der Pfalz

Amtsgericht
Landau in der Pfalz

für die Bezirke der Amtsgerichte
Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz

Zweibrücken

Amtsgericht
Zweibrücken

für die Bezirke der Amtsgerichte
Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken

Partnerschaftsregister

OLG-Bezirk

Zuständiges
Amtsgericht

Zuständigkeitsbereich

Koblenz

Amtsgericht
Koblenz

für die Bezirke der Amtsgerichte
Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Linz am Rhein, Simmern/Hunsrück, Idar-Oberstein, Cochem, Daun, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Trier, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bitburg, Sinzig, Betzdorf, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Bingen am Rhein, Worms, Alzey, Mayen, Bernkastel-Kues, Diez, Hermeskeil, Wittlich und Prüm

Zweibrücken

Amtsgericht
Zweibrücken

für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Zweibrücken und Pirmasens.

Registernummern

Die Einführung der elektronischen Registerführung und die damit einhergehende Konzentration der Registergerichte in Rheinland-Pfalz machten in bestimmten Fällen eine Neuordnung der Registerzeichen erforderlich.

Bislang waren die Registerblätter eines Registergerichts 4-stellig nummeriert. Verschiedene Registerbezirke innerhalb eines Registergerichts wurden dabei durch Buchstabenkennungen unterschieden. So gab es beim Registergericht Landau in der Pfalz für eine Firma mit Sitz im Bezirk Landau beispielsweise die Nummer HRB 1234 LD, die Nummer HRB 1234 GER stand indes für eine Firma mit Sitz im Bezirk Germersheim.

Da die technische Konzeption der Anwendung „RegisSTAR“ im Bereich der Registernummern die Verwendung einer Buchstabenkennung nicht zulässt, wären zahlreiche Firmen im Fall der Konzentration bzw. Wegfall der bisherigen Buchstabenkennung registertechnisch nicht mehr unterscheidbar. Gleiche Registernummern im Bestand eines Registergerichts werden deshalb künftig dadurch unterschieden, dass der vierstelligen Registernummer eine Kennziffer als 5. Stelle – entsprechend des Amtsgerichtsbezirks des Unternehmenssitzes – vorangestellt wird. Die Kennziffern ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Zuständiges Amtsgericht

Zuständigkeitsbereich

1. Ziffer

Landau in der Pfalz

für den eigenen Bezirk

-

Landau in der Pfalz

für den Bezirk des Amtsgerichts Germersheim

1

Landau in der Pfalz

für den Bezirk des Amtsgerichts Kandel

2

Für die im Beispiel genannten Firmen des Registergerichts Landau in der Pfalz mit den Registernummern HRB 1234 bedeutet dies folgendes:
Die Firma mit dem Sitz in Germersheim bekommt zukünftig die Nummer HRB 11234, die Firma mit dem Sitz in Landau behält ihre Registernummer HRB 1234. Die bisherigen Buchstabenkennungen fallen für beide Firmen weg.

Weitergehende Information finden Sie unter http://www.ehr.rlp.de/