Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Landau in der Pfalz
    • Wir über uns
    • Allgemeine Hinweise
    • Bereitschaftsdienst
    • Organisation
    • Gerichtsvollzieher
      • Zuständigkeit
    • Wegweiser
    • Ausbildung
    • Broschüren
    • Aktuell
    • Presse
    • Telefaxverzeichnis
    • Telefonverzeichnis
    • Schiedsamt
    • Rechtsantragstelle Beratungshilfe
    • Elektronisches Handelsregister
    • Geschichte
    • Versteigerungstermine
    • Zeugenkontaktstelle
    • Formulare
  • zurück zur Hauptnavigation
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.rlp.de
Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Landau in der Pfalz  >  Gerichtsvollzieher

- Gerichtsvollzieher -

Amtsgericht Landau

Aufgaben des Gerichtsvollziehers

Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Auftrag des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören insbesondere:

  • die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Gegenstände;
  • die Vollstreckung der Herausgabe von Sachen und Personen;
  • die Räumung von Wohnraum, gewerblichen Räumen und Grundstücken;
  • die Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen;
  • die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung;
  • die Vornahme von Scheck- und Wechselprotesten;
  • die Zustellung von Titeln, Urkunden und sonstigen Schriftstücken.

Der Gerichtsvollzieher wird tätig aufgrund eines schriftlich oder mündlich erteilten Auftrages des Gläubigers. Es genügt auch die Übergabe des Vollstreckungstitels an den Gerichtsvollzieher.

Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (Urteil, Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde etc.) muss vorgelegt werden;
  • mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides, eines Arrestbefehles oder einer einstweiligen Verfügung müssen die Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein;
  • der Vollstreckungstitel (und in manchen Fällen auch die Vollstreckungsklausel) müssen vor Beginn der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zugestellt sein.

Ist Ihnen der zuständige Gerichtsvollzieher bekannt, können Sie diesen unmittelbar mit der Vollstreckung beauftragen. Ansonsten ist es sinnvoll, den Auftrag dem Amtsgericht - in der Regel am Wohnort des Schuldners - zu übersenden. Der Auftrag wird von der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge dem zuständigen Gerichtsvollzieher zugeleitet.

Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge

Ihre Vollstreckungsaufträge können Sie der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge unter folgender Anschrift übersenden:

Amtsgericht
Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Marienring 13
76829 Landau in der Pfalz

Die Verteilungsstelle können sie während der Kernarbeitszeiten telefonisch unter 06341-22210 erreichen. Auskünfte erteilt Frau Justizbeschäftigte Helfrich. Telefax: 06341-22290

Anschriften und Bürostunden der Gerichtsvollzieher

Bezirk I

Obergerichtsvollzieher Lukas Schwab

Büroanschrift:

Nordring 48a, 76829 Landau in der Pfalz

Telefon:

06341 / 2830777 (während der Sprechstunden)

Telefon:

Privat (keine Angaben)

Handy:

0160 / 92322784

Telefax:

06323 / 988523

E-Mail:

gv.schwab@t-online.de
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail-Anträge zu stellen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Sprechstunden:

Dienstag von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Donnerstag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Bezirk II

Obergerichtsvollzieher Patrick Hafner

Büroanschrift:

Rheinstraße 36 (ehemaliger Güterbahnhof),
76829 Landau in der Pfalz

Telefon:

06341 / 85155 (während der Sprechstunden)

Telefon:

06341 / 557679 (privat, nur in dringenden Fällen)

Handy:

0174 / 9704535

Telefax:

06341 / 558739

E-Mail:

Sprechstunden:

Montag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr und
Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bezirk III

Obergerichtsvollzieher Hans Detzel

Büroanschrift:

Rheinstraße 36 (ehemaliger Güterbahnhof),
76829 Landau in der Pfalz

Telefon:

06341 / 85155 (während der Sprechstunden)

Telefon:

07276 / 8593 (privat, nur in dringenden Fällen)

Handy:

Telefax:

07276 /909163

E-Mail:

Sprechstunden:

Dienstag von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Freitag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bezirk IV

Obergerichtsvollzieher Günter Mattern

Büroanschrift:

Rheinstraße 36 (ehemaliger Güterbahnhof),
76829 Landau in der Pfalz

Telefon:

06341 / 85155 (während der Sprechstunden)

Telefon:

06349 / 929313 (privat, nur in dringenden Fällen ab 15.00 Uhr)

Handy:

Telefax:

06349 / 929314

E-Mail:

gv.mattern@t-online.de
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail-Anträge zu stellen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Sprechstunden:

Dienstag von 9.15 Uhr bis 10.15 Uhr und
Donnerstag von 9.15 Uhr bis 10.15 Uhr

Bezirk V

Obergerichtsvollzieher Konrad Eid

Büroanschrift:

Ramburgstraße 14, 76829 Landau in der Pfalz

Telefon:

06341 / 31350 (während der Sprechstunden)

Telefon:

Privat (keine Angaben)

Handy:

Telefax:

06341 / 22290 (Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieherpost)

E-Mail:

Sprechstunden:

Dienstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Bezirk VI

Gerichtsvollzieher Andreas Schneider
(Zweigstelle Bad Bergzabern)

Büroanschrift:

Kurtalstraße 21 (Kurtalcenter), 76887 Bad Bergzabern

Telefon:

06341 / 85155 (während der Sprechstunden)

Telefon:

06392 / 409542 (privat, nur in dringenden Fällen)

Handy:

0179 / 7035002

Telefax:

06392 / 409476

E-Mail:

Sprechstunden:

Dienstag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr und
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bezirk VII

Justizobersekretär als Gerichtsvollzieher Peter Wingerter

Büroanschrift:

Fischerstraße 24, 76726 Germersheim

Telefon:

07274 / 8379 (während der Sprechstunden)

Telefon:

Privat (keine Angaben)

Handy:

01520 / 4468040

Telefax:

06341 / 22290 (Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieherpost)

E-Mail:

Sprechstunden:

Montag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr und
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Weitere Informationen

Weitere Informationen, zum Beispiel Gebührentabellen, erhalten Sie über die Webseite des Gerichtsvollzieherverbandes.
http://www.dgvb.de