- Betreuungssachen -
Dem Gericht obliegt auch die Beratung der Betreuer. Daneben stehen hierfür und für weitere Beratung über die rechtlichen Betreuungen auch die Betreuungsbehörden zur Verfügung. Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Landau in der Pfalz sind dies die Betreuungsbehörde der Stadt Landau (Herr Kröber, 06341 / 135020) und die Betreuungsbehörde des Kreises Südliche Weinstraße (Herr Held, 06341 / 940153).
Das Amtsgericht ist in Betreuungsangelegenheiten zuständig für:
- Anordnung, Erweiterung, Verlängerung und Aufhebung der Betreuung
- Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen
- Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen
- Genehmigung ärztlicher Maßnahmen
- Auswahl und Wechsel des Betreuers
- Aufsicht über die Betreuer
- Genehmigung von Rechtsgeschäften.
Neben der staatlichen Fürsorge im Rahmen einer Betreuung haben Sie noch die Möglichkeit Ihre privaten Angelegenheiten durch eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- oder eine Patientenverfügung zu regeln.
Eine Broschüre kann beim Ministerium der Justiz angefordert werden. Diese steht auch als Online-PdF zur Verfügung.
Vorsorgevollmachten können im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin (Telefon: 01805 35 50 50), eingetragen werden. Zum Betreuungsrecht kann beim Ministerium der Justiz ebenfalls eine Broschüre bestellt oder online eingesehen werden.
Die Geschäftsstellen für Betreuungssachen erreichen Sie über die Telefonnummern:
- 06341/22205
- 06341/22206
- 06341/22294 (Telefax).
