- Registergericht -
Das Registerverfahrensrecht gehört zur sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Register dienen der Offenbarung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die für den Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung sind. Als öffentliches Verzeichnis von Rechtstatsachen sind sie insbesondere ein Mittel zur Steigerung der Publizität, mit der Aufgabe den allgemeinen Schutz des Rechtsverkehrs zu erhöhen. Das Ziel der Register ist es, die eingetragenen Tatsachen zuverlässig, vollständig und lückenlos wiederzugeben.
Das Amtsgericht ist als Registergericht zuständig für die Eintragung von:
- Einzelkaufleuten (e.K.)
- offenen Handelsgesellschaften (oHG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KG a.A.)
- Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Genossenschaften (Gen)
- eingetragenen Vereinen (e.V.)
- Angelegenheiten des Güterrechtsregisters (GR)
- Partnerschaften (Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Zweibrücken geführt).
Zum Vereinsregister kann eine Broschüre beim Ministerium der Justiz angefordert werden. Diese steht auch als Online-PdF zur Verfügung.
Die Geschäftsstellen des Registergerichts erreichen Sie über die Telefonnummern:
- 06341/22429
- 06341/22430
- 06341/22491 (Telefax).
