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Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Landau in der Pfalz  >  Organisation  >  Vormundschaftsgericht FGG-Gericht

- Vormundschaft / FGG-Gericht -


Viele Verfahren bei den Amtsgerichten richten sich nach dem Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Das Amtsgericht ist als Vormundschaftsgericht sowie als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig für:

  • Vormundschaften über Minderjährige
  • Pflegschaften
  • Adoption (Annahme an Kindes Statt)
       - von Minderjährigen
       - von Erwachsenen
  • sonstigen Angelegenheiten
       - Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten
       - Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte
  • Landwirtschaftssachen
       - Angelegenheiten der Landpacht
       - Feststellung des Anerbenrechts bei Höfen, Hofgütern, Landgütern, Anerbengütern
       - Einwendungen gegen das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz
  • Wohnungseigentumsverfahren
    Bei Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist das Amtsgericht zuständig für:
    • die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der  Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander mit Ausnahme der Ansprüche im Fall der Aufhebung der Gemeinschaft und Entziehung des Wohnungseigentums (Zivilgericht)
    • die Feststellung der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
    • die Bestellung eines Notverwalters
    (Verfahren vor dem 1. Juli 2007, spätere Verfahren werden als Zivilsachen behandelt)
  • Abschiebehaft
  • Personenstandsangelegenheiten
    (Feststellung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des Standesbeamten)
  • freiwillige eidesstattliche Versicherungen
  • Verschollenheitssachen / Todeserklärungsverfahren
  • Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
    • Ingewahrsamnahme einer Person nach §§ 1, 14 POG
    • verdeckte Datenerhebung nach § 28 POG
    • Überwachung der Telekommunikation nach § 31 POG
    • (zuständig ist das Amtsgericht am Sitz der Polizeibehörde Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein)
  • Unterbringung nach PsychKG

 
Die Geschäftsstelle des Vormundschaftsgerichts erreichen Sie über die Telefonnummern:

  • 06341/22205
  • 06341/22206
  • 06341/22294 (Telefax).