- Zwangsversteigerungen -
Das Amtsgericht ist als Versteigerungsgericht zuständig für:
- die Zwangsversteigerung von Immobilien
- die Zwangsverwaltung von Immobilien
- die Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft an Immobilien.
HINWEISE FÜR BIETINTERESSENTEN
Besichtigung des Versteigerungsobjekts
Zwecks Besichtigung des Objekts müssen Sie sich mit dem Schuldner (Eigentümer) in Verbindung setzen. Eine Besichtigung kann vom Vollstreckungsgericht nicht ermöglicht werden.
Nähere Angaben zu dem Objekt können sie auch dem im Rahmen der Verkehrswertermittlung erstellten Gutachten entnehmen. Das Gutachten kann während der üblichen Dienstzeiten beim Amtsgericht Landau in der Pfalz (Servicegeschäftsstelle für Zwangsversteigerungen) eingesehen werden. Eine Übersendung des Gutachtens an Interessenten ist nicht möglich.
Versteigerungstermin
Legitimationsnachweis
Jeder Bieter muss sich durch einen Personalausweis oder Reisepass legitimieren.
Firmenvertreter müssen ihre Vertretungsbefugnis zusätzlich durch die Vorlage eines beglaubigten Handelsregisterauszuges neueren Datums nachweisen (nicht älter als 2 Wochen).
Wer in Vollmacht eines Dritten bieten will, muss eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht (in der Regel wird diese von einem Notar erstellt) vorlegen.
Bietzeit
Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten.
Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel 10 % des festgesetzten Verkehrswertes und ist auf Verlangen eines Beteiligten im Versteigerungstermin sofort zu erbringen. (Beachte, erhöhte Sicherheitsleistung für Schuldner und neu eingetretenen Eigentümer)
Die Bietsicherheit kann nur wie folgt erbracht werden:
- Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks, die von einem gemäß § 69 Abs. 2 ZVG zugelassenen Kreditinstitut frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind.
- Unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines gemäß § 69 Abs. 2 ZVG zugelassenen Kreditinstituts (nicht für Gebote des Schuldners und eines neu eingetretenen Eigentümers)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (Postbank Ludwigshafen, Kontonummer: 1401672, Bankleitzahl: 545 100 67). Bitte beachten Sie, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber (Zahlungsanzeige der Gerichtszahlstelle!) im Termin vorliegen muss. Als Verwendungszweck ist unbedingt der Name des Amtsgerichts, Aktenzeichen des Verfahrens, Terminstag und Bezeichnung „Sicherheitsleistung“ anzugeben, damit die Einzahlung dem richtigen Verfahren zugeordnet werden kann. Sollte Bieter und Einzahler nicht identisch sein, muss sich dies aus der Überweisung ebenfalls ergeben. Die Überweisung ist rechtzeitig, ca. 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin zu bewirken, damit der Zahlungsnachweis im Termin auch vorliegt. Die Überweisungsbestätigung Ihrer Bank reicht nicht aus. Sollten Sie den Zuschlag nicht erhalten, wird Ihnen der Betrag zurück überwiesen. Daher sind dem Gericht bei der Überweisung des Geldes umgehend Personalien und Bankverbindung schriftlich mitzuteilen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist seit dem 16.02.2007 ausgeschlossen. Andere Zahlungsmittel (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Schecks von einem nicht zugelassenen Kreditinstitut) sind nicht zugelassen!
Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerungsbedingungen werden vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bekannt gegeben. Hier wird unter anderem mitgeteilt, ob Rechte bestehen bleiben und vom Ersteher zu übernehmen sind. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Sie rechtzeitig zum Termin erscheinen. Wenn Rechte bestehen bleiben, ist zu beachten, dass diese neben ihrem Gebot zu erfüllen sind.
Verkehrswert - Höhe des Gebots
Im 1. Termin müssen 5/10 des Verkehrswertes (§ 85 a ZVG) geboten werden, damit der Zuschlag erteilt werden kann. Auf Antrag eines Gläubigers ist der Zuschlag auch zu versagen, wenn nicht 7/10 des Verkehrswertes (§ 74 a ZVG) geboten werden. Die 5/10 und 7/10 Grenze ist nicht mehr zu beachten, wenn der Zuschlag in einem früheren Termin bereits aus den Gründen des § 85 a ZVG oder § 74 a ZVG versagt wurde. Dies wird in der Terminsbestimmung angegeben.
Güterrecht
Sollten Sie weder im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft noch in Gütertrennung verheiratet sein, halten Sie bitte rechtzeitig vor dem Termin Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Gleiches gilt, wenn ausländisches Güterrecht (ausländische Staatsbürger) in Betracht kommt.
Miet- und Pachtverträge
Der Ersteher tritt in alle bestehenden Miet- und Pachtverträge ein. Der Ersteher hat ein Sonderkündigungsrecht zum 1. gesetzlich zulässigen Termin. Bei Streitigkeiten entscheidet das Prozessgericht. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht in Verfahren der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft. Der Ersteher haftet gemäß § 566a BGB für die Rückgabe einer Mietkaution.
Verteilungstermin
Der Verteilungstermin findet einige Wochen nach dem Versteigerungstermin statt und wird dem Ersteher schriftlich mitgeteilt. Zu diesem Termin ist das Meistgebot nebst Zinsen zu entrichten. Das Meistgebot ist ab Zuschlag mit 4 % zu verzinsen. Die Zinspflicht entfällt, wenn der Betrag unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt wird.
Stellen Sie bitte rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin sicher, dass die Finanzierung des Meistgebots gewährleistet ist.
Kosten
An Kosten fallen an:
- Zuschlagsgebühr (mit dem Zuschlag sind sie Eigentümer, einer notariellen Beurkundung bedarf es nicht)
- Grunderwerbsteuer
- Kosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Gewährleistungsansprüche
Gewährleitungsansprüche sind in Zwangsversteigerungsverfahren ausgeschlossen! Es findet weder eine Gewährleistung in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht statt.
Bekanntmachung der Versteigerungstermine:
Die beim Amtsgericht Landau in der Pfalz anberaumten Versteigerungstermine werden wie folgt bekannt gemacht:
Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Tageszeitung „ Die Rheinpfalz“ Mittwochsausgabe
Zeitung „ Sperrmüll“ auch online unter www.quoka.de
Teilweise im Internet unter www.versteigerungspool.de
Die Geschäftsstellen der Zwangsvollstreckungsabteilung erreichen Sie über die Telefonnummern:
- 06341/22224
- 06341/22226
- 06341/22297 (Telefax).
