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Landesschlichtungsgesetz


 

Das Landesschlichtungsgesetz, das am 01.12.2008 in Kraft tritt, schreibt für bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten und für Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre grundsätzlich vor, dass die Erhebung einer Klage vor Gericht erst zulässig ist, wenn vorher in einem Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsperson oder einer anderen Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

 

Im Einzelnen handelt es sich dabei um Streitigkeiten über Ansprüche wegen

 

         -der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Einwirkungen,
           sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,

         -Überwuchses nach § 910 BGB,

         -Hinüberfalls nach § 911 BGB,

         -eines Grenzbaumes nach § 923 BGB,

        -der im Landesnachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich
          nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,

        -Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen
          worden sind.

 

Weitere Informationen zu dem Landesschlichtungsgesetz können auf der Homepage des Ministeriums der Justiz (Ministerium / Projekte / Schlichtung) aufgerufen werden.

 

 

Die Schiedsamtsbezirke im Bezirk des Amtsgerichts Landstuhl und die in diesen Bezirken ernannten Schiedspersonen ergeben sich aus dem nachfolgenden Verzeichnis:


 

Schiedsamtsbezirk               Schiedsperson      Vertreter

 

VG Landstuhl                          Wüst Paul                  Bohl Karl-Heinz

Tel. 06371/ 830

-       Bann                                           

-       Hauptstuhl

-       Kindsbach

-       Landstuhl (Stadt)

-       Mittelbrunn

-       Oberarnbach

 

 

VG Bruchmühlbach-Miesau   Kappel Peter        Löb-Kramer Ulrike

Tel. 06372/ 922 000

-         Bruchmühlbach-Miesau

-         Gerhardsbrunn

-         Lambsborn

-         Langwieden

-         Martinshöhe

 

 

VG Ramstein-Miesenbach       Junker Paul         Leßmeister Lothar

Tel. 06371/ 592 0

-       Hütschenhausen

-       Kottweiler-Schwanden

-       Niedermohr

-       Ramstein-Miesenbach

-       Steinwenden

 

 

VG Schönenberg-Kübelberg    Molter Ernst       Bauer Stefan

Tel. 06373/ 504 0

-         Altenkirchen

-         Brücken

-         Dittweiler

-         Frohnhofen

-         Gries

-         Ohmach

-         Schönenberg-Kübelberg

 

 

VG Waldmohr                               Feuerpeil Norbert   Kempf Regina

Tel. 06373/ 503 0

-       Breitenbach

-       Dunzweiler

-       Waldmohr