Zeugenkontaktstelle
ZEUGENKÜNTAKTSTELLE
|
Opferschutz2000sb |
beim Amtsgericht Linz am Rhein
Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.
Was können wir für Sie tun?
Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne
einer �ersten Hilfe� durch �Rat und Tat� vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von
weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen
Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder
Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf
Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu
beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.
Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:
�RAT� Information
· Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
· allgemeine Erläuterungen
§ der Ladung,
§ des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie
der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
§ der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von
Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von
Straftaten geworden sind,
§ ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder
Merkblättern usw., ohne Rechtsberatung,
· Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.
�TAT� Praktische und fürsorgliche Hilfen
· Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte
Personen im Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort
konkret Möglichen,
· Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der
zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten
der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im
konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder
erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
· Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren
Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten
mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,
· allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs
für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,
· notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
· Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen
im Bedarfsfall.
Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der
Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.
Wann und wo sind wir für Sie da?
Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude � Zimmer- Nr. 12
(Wache)
Sie ist besetzt
zu den üblichen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Sollten Sie zu einem Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten geladen
sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch in dieser Zeit zur Verfügung.
Sie erreichen uns fernmündlich unter 02644/947-0
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Dietmar Zimmermann und Herr Johannes Seiler
