Ausschreibung
Angebotsaufforderung
Teil-Unterhaltsreinigung im Gerichtsgebäude Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Amtsgerichtsgebäude, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein soll ein Teil der Unterhaltsreinigung im Rahmen einer Ausschreibung neu vergeben werden. Nähere Angaben zur Vergabe, der Leitungsbeschreibung und den besonderen Vertragsbedingungen wollen Sie bitte aus den anschließenden Erläuterungen und in der Anlage beigefügten Unterlagen entnehmen.
Die Anlage 1 „Vorbedingungen und Ausschreibungserläuterungen“ ist von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben und Ihrem Angebot beizufügen.
Sie werden gebeten, zur Teil-Unterhaltsreinigung ein Angebot abzugeben.
Das schriftliche Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben, in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen, mit dem Vermerk „Angebot Teil-Unterhaltsreinigung 2012“ zu versehen und sodann an die folgende Adresse zu übersenden:
Herrn Direktor des Amtsgerichts
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist am 01.03.2012, 24 Uhr hier eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Nicht form- und fristgerecht eingehende sowie unvollständige Angebote können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind mir unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Es muss vollständig sein und die Preise sowie die im Angebotsschreiben geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet am 15.03.2012. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
Der Zuschlag erfolgt durch mich auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den Kriterien Preis und Qualität.
Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben.
Termine sind mit Frau Justizamtmann Bergmann (Tel. 0621/5616 207) oder Herrn Beringer (Tel. 0621 - 5616 103 bzw. mobil 0174-1582998) zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
gez.
(Cornelia Weber), Justizamtsrätin
Weitere Unterlagen können bei der Verwaltungsgeschäftstelle des Amtsgerichts per E-Mail angefordert werden. aglu@zw.mjv.rlp.de
