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Gerichtsvollzieher


Die hauptsächliche Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der

Zwangsvollstreckung

im Auftrage des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören die Vollstreckungshandlungen bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen  in bewegliche körperliche Sachen, zur Erwirkung der Herausgabe, Überlassung und Räumung, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.

Der Gerichtsvollzieher wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (meist ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde) muss vorgelegt werden
  • mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides müssen diese Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
  • der Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch die Vollstreckungsklausel) muss dem Schuldner zugestellt sein.

Der Gerichtsvollzieher ist Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts; er untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.

Ihren Vollstreckungsauftrag können Sie richten                          

an die

Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge

bei dem Amtsgericht Ludwigshafen,
Wittelsbachstraße 10

67061 Ludwigshafen am Rhein

oder den Gerichtsvollzieher selbst. Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Auftrag örtlich zuständig ist, erfahren Sie hier:

Gerichtsvollzieherverzeichnis für das Jahr 2011

(Das Laden der Datei kann bis zu 20 Sek. dauern.)

oder bei der

Gerichtsvollzieherverteilerstelle Telefon: 0621  5616 203