Gerichtsinterne Mediation
In der rheinland-pfälzischen Justiz wird seit Anfang 2009 bei sehr vielen Gerichten nahezu aller Gerichtsbarkeiten eine gerichtsinterne Mediation angeboten, so auch beim Amtsgericht Mainz.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. Eine neutrale Person – die Mediatorin bzw. der Mediator – unterstützt die Beteiligten durch eine besondere Form der Gesprächsführung bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Konfliktlösung, die den Interessen der Beteiligten am besten dient.
Bei einer gerichtsinternen Mediation wird das streitige Verfahren an besonders geschulte Richterinnen und Richter abgegeben, die ohne Entscheidungsbefugnis mit Zustimmung der Beteiligten eine nichtöffentliche und vertrauliche Mediationsverhandlung durchführen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz .
Zudem können Sie hier
• allgemeine Informationen zur gerichtsinternen Mediation
• Informationen für Verfahrensbeteiligte und
• Informationen für Verfahrensbevollmächtigte
einsehen.
Sollten Sie weitere Fragen zur gerichtsinternen Mediation in Familiensachen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Richterin am Amtsgericht Bäumler-Stolzer (Tel.: 06131/141-6309) oder an Frau Richterin am Amtsgericht Lochner-Kneis (Tel.: 06131/141-6307).
Allgemeine Informationen zur gerichtsinternen Mediation
Seit Anfang des Jahres 2009 hat die rheinland-pfälzische Justiz damit begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten die gerichtsinterne Mediation anzubieten.
Mit dem Landeskonzept „Gerichtsinterne Mediation“ wurde im Sinne einer modernen, dienstleistungsorientierten und bürgerfreundlichen Justiz eine neue Möglichkeit zur Förderung einer einvernehmlichen Streitbeilegung geschaffen.
Was ist gerichtsinterne Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. Eine neutrale Person – die Mediatorin bzw. der Mediator – unterstützt die Beteiligten durch eine besondere Form der Gesprächsführung bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Konfliktlösung, die den Interessen der Beteiligten am besten dient.
Bei einer gerichtsinternen Mediation geben die zur Streitentscheidung berufenen Richterinnen und Richter das gerichtliche Verfahren an Kolleginnen und Kollegen ab, die ohne Entscheidungsbefugnis mit Zustimmung der Beteiligten eine nichtöffentliche und vertrauliche Mediationsverhandlung durchführen.
Der Ausgang des Mediationsverfahrens wird ausschließlich durch die Beteiligten bestimmt, die eigenverantwortlich festlegen, ob und wie der Konflikt einvernehmlich gelöst wird. Sie können die Mediation auch jederzeit abbrechen.
Eine Einigung kann z.B. als gerichtlicher Vergleich oder in sonstiger Weise protokolliert werden und das Verfahren beenden. Andernfalls setzt das Gericht das Streitverfahren fort.
Warum Mediation?
• Eine Mediation kann ein langwieriges Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme und Rechtsmitteln und den damit verbundenen Kosten entbehrlich machen.
• Durch die Mediation kann ein gerichtliches Verfahren rasch und abschließend einvernehmlich gelöst werden.
• Mediation ermöglicht eine konstruktive und eigenverantwortliche Konfliktlösung der Beteiligten.
• Mit der Mediation können Konflikte unter Berücksichtigung aller Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten gelöst werden.
• Mediation fördert eine endgültige und zukunftsweisende Lösung von Konflikten.
• Durch die Mediation können die Beziehungen zwischen den Beteiligten neu geordnet werden.
• Durch ein Mediationsverfahren wird die Fähigkeit der Beteiligten gefördert, Konflikte auch in Zukunft selbst zu lösen.
• Es herrscht keine Gerichtsatmosphäre.
Für welche Verfahren eignet sich die Mediation?
Mediation eignet sich in allen Fällen, in denen es nicht nur um Ansprüche, juristische Positionen und rechtliche Streitfragen geht, sondern auch um weitere Anliegen, Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, die in Recht und Gesetz nicht immer abgebildet sind.
Die Mediation ist besonders geeignet:
• wenn zwischen den Beteiligten Dauerbeziehungen bestehen,
• bei komplexen Auseinandersetzungen,
• wenn eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsbeziehungen angestrebt wird,
• wenn der Rechtsstreit andere Wurzeln hat als unterschiedliche Rechtspositionen,
• wenn bei stark emotionalisierten Konflikten die Sachfragen überdeckt sind,
• wenn die Einbindung nicht am Rechtsstreit beteiligter Dritter sinnvoll erscheint,
• wenn Ermessens-, Beurteilungs-, Bewertungs- oder Gestaltungsspielräume für die beteiligten Behörden bestehen
• bei Alt- oder Umfangsverfahren oder
• wenn mehrere Verfahren zwischen den Beteiligten anhängig sind.
Informationen für Verfahrensbevollmächtigte
Was ist Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren die Beteiligten dabei unterstützen, eine einvernehmliche, selbstbestimmte und dauerhafte Lösung ihres Konflikts zu finden.
Die Mediatorinnen und Mediatoren bedienen sich dabei eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu.
Was ist gerichtsinterne Mediation?
Bei der gerichtsinternen Mediation wird eine Mediation in einem anhängigen Verfahren unter Mitwirkung besonders geschulter Richterinnen und Richter als Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Konflikt für eine Mediation geeignet ist und die Beteiligten bzw. ihre Verfahrensbevollmächtigten einer Mediation zustimmen.
Die gerichtsinterne Mediation wird kurzfristig nach Absprache durchgeführt und soll im Regelfall nicht länger als zwei bis drei Stunden dauern.
Die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren werden als ersuchte Richterinnen und Richter ausschließlich in solchen Verfahren vermittelnd tätig, für die sie nicht selbst als entscheidende Richterinnen und Richter zuständig sind.
Eine von den Beteiligten vereinbarte Konfliktlösung kann auf ihren Wunsch sogleich verbindlich festgeschrieben und als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Scheitert eine einvernehmliche Streitbelegung, wird das streitige Verfahren fortgesetzt.
Rolle der Verfahrensbevollmächtigten
Die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren erteilen den Beteiligten keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Aussichten der Rechtsverfolgung vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist, ist es wünschenswert, dass die Beteiligten auch in dem Mediationsverfahren anwaltlich vertreten sind.
Die Verfahrensbevollmächtigten helfen den Beteiligten im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Vorteile der Mediation
• Mandantenzufriedenheit
Eine selbstbestimmt erarbeitete Lösung führt zu größerer Zufriedenheit bei den Beteiligten, denn sie lässt keine Verlierer zurück. Die getroffenen Vereinbarungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit geachtet und umgesetzt.
• Zügiger Verfahrensabschluss
In einem kurzfristig anberaumten Mediationstermin kann auch ein langwieriger Konflikt innerhalb weniger Stunden mit rechtlich verbindlichen Vereinbarungen beendet werden. Aufwändige Schriftsätze entfallen.
• Gerichtsübliche Anwaltsgebühren
Im Falle einer erfolgreichen Mediation entstehen grundsätzlich dieselben anwaltlichen Gebühren wie bei einer gerichtlichen Verhandlung und dem Abschluss eines Vergleichs.
• Keine zusätzlichen Gerichtskosten für die Beteiligten
Es fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten für die Durchführung der Mediationsverhandlung an.
Informationen für Verfahrensbeteiligte
Was ist gerichtsinterne Mediation?
Gerichtsinterne Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung besonders geschulter richterlicher Mediatorinnen und Mediatoren ihren Konflikt selbstständig und in eigener Verantwortung lösen können. In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oftmals verborgene - Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Mediation ist die Kunst, diese Lösung zu finden.
Die Mediatorinnen und Mediatoren bedienen sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Sie vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Beteiligten im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Sie ist insbesondere:
• gründlich
Im Rahmen der Mediation steht Zeit zur Verfügung, um die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten besser herausarbeiten und berücksichtigen zu können.
• nachhaltig
Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
• selbstbestimmt
Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
• umfassend
Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, welche die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
• vertraulich
Die Mediation ist nichtöffentlich und vertraulich.
Benötigt man für die Mediation eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt?
Die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren erteilen den Beteiligten in der Regel keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Aussichten der Rechtsverfolgung vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist, ist es empfehlenswert, dass die Beteiligten im Mediationsverfahren anwaltlich vertreten sind.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen den Beteiligten im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Was kostet die Mediation?
Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichts- oder Anwaltskosten.
Was wird aus dem ursprünglichen Rechtsstreit?
Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und gegebenenfalls auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann - je nach Vereinbarung - dadurch beendet, dass die Beteiligten ihre Vereinbarung als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Klage oder den Antrag zurücknehmen.
Möchten die Beteiligten die Mediation nicht fortsetzen oder scheitert sie aus anderen Gründen, wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt. Ein Mediationsverfahren hat also selbst dann keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das anhängige gerichtliche Verfahren, wenn der Einigungsversuch ohne Erfolg bleibt.
