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Zeugenkontaktstelle


Die Aufgaben der Zeugenkontaktstelle umfassen im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberste Maxime für die Tätigkeit der Kontaktstelle ist es dabei stets, auf Bedürfnisse und Sorgen der Zeuginnen und Zeugen einzugehen, ohne sie hinsichtlich ihrer Aussage zu beeinflussen. Im Einzelnen bietet sie insbesondere folgende Hilfeleistungen:

  • Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten
  • allgemeine Erläuterungen (der Ladung, des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung, der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten der Zeuginnen und Zeugen)
  • Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern - ohne Rechtsberatung
  • Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote (etwa von freien Trägern oder der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz)
  • Organisation von Hilfestellungen für gebrechliche oder körperbehinderte Personen sowie Kindern im Rahmen des vor Ort Möglichen
  • Kontaktvermittlung mit dem Gericht um Gefährdungslagen oder erhebliche praktische Problemen zu begegnen
  • Vermeidung ungewollter Begegnungen mit Angeklagten
  • Erläuterung des Verahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen bei Verständnisschwierigkeiten
  • notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs für Unterstützungsbedürftige
  • Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall

Sie erreichen die Zeugenkontaktstelle unter:

E-Mail: ZeugenkontaktAGMZ@ko.mjv.rlp.de

Telefon: 06131/141-6121 (Vertretung: -6052 / -6182)

Die Zeugenkontaktstelle wird durch die Beratungshilfestelle des Amtsgerichts betrieben. Falls Sie persönlich dort vorsprechen möchten, wären wir wegen des hohen Besucheraufkommens und der damit verbundenen Wartezeiten für eine vorherige Terminvereinbarung dankbar.

Öffnungszeiten (Zimmer 219):
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr.