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Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Mayen  >  Geschichte des Amtsgericht Mayen

Aus der Geschichte des Amtsgerichts Mayen


 

Seit dem Ausgang des Mittelalters besaß das Amt Mayen sowohl die niedere als auch die höhere Gerichtsbarkeit. Während die niedere Gerichtsbarkeit sich mit Schuldklagen, Besitzfragen und ähnlichen Verfahren befasste, gehörte zur hohen Gerichtsbarkeit die Bestrafung an Leib und Leben (sog. Blutbann), die Klage über das Grundeigentum und die Betreibung der Zwangsvollstreckung. Mit der Stadtordnung von 1556 wurden außerdem ein Schöffengericht eingeführt, das regelmäßig alle zwei Wochen zusammentrat, sowie das sog. Standgericht. Dieses wurde auf Antrag eines Fremden, der gegen einen anderen Auswärtigen klagte, ohne Verzug abgehalten. Manche Gerichtssachen wurden auch durch Schiedsrichterspruch der Schöffen entschieden.

Die in der Napoleonischen Zeit eingeführte Gerichtsverfassung blieb, auch nachdem Mayen zu Preußen gekommen war, zunächst bestehen, bis im September 1821 die Friedensgerichte in der Rheinprovinz etabliert wurden. Die Gerichtsbarkeit des Friedensgerichtes zu Mayen erstreckte sich über die Bürgermeistereien Mayen (Stadt und Land) und St. Johann auf rund 12.000 Bewohner. Als Friedensrichter in Mayen wirkte neben anderen der spätere Koblenzer Oberbürgermeister Cardenbach.

Das Gerichtslokal befand sich zuerst innerhalb der Genovevaburg, wo Friedensrichter Cardenbach ein Wohnhaus erbauen ließ, später im Rathaus. Im Jahre 1849 wurde ein neues Gerichtsgebäude unmittelbar unterhalb der Burg errichtet, in dem später die Nebenstelle der Reichsbank bis zur Zerstörung des Gebäudes Anfang 1945 untergebracht wurde. Bereits 1880 wurde das Gericht in das gegenüberliegende Rosenbaumsche Haus verlegt.

Im Jahre 1879 erfolgte der große Einschnitt in der Justizverwaltung, als durch die neue Gerichtsverfassung die Friedensgerichte in Amtsgerichte umgewandelt wurden. Mit dem

1. Januar 1900 wurde auf der linken Rheinseite der hier bis dahin geltende Code civil durch das Bürgerliche Gesetzbuch außer Kraft gesetzt, womit der letzte Rest ehemaligen Besatzungsrechts verschwand.

1908 wurde mit dem Bau des heutigen Gerichtsgebäudes an der St. Veit-Straße begonnen. Das Ende 1910 vollendete Bauwerk wurde am 30. Januar 1911 durch den Regierungsbaumeister Uhlenhaut seiner Bestimmung übergeben, nachdem das im selben Gebäude untergebrachte Katasteramt schon einige Wochen zuvor seine Diensträume bezogen hatte. Das im Stil Wilhelminischer Justizgebäude erbaute Haus mit Haupt- und zwei Seitenflügeln besitzt eine Dacheindeckung aus originalem Moselschiefer in altdeutscher Deckung, wie man sie heute nur noch selten sieht.

Am 2. Januar 1945 wurde das Gerichtsgebäude bei einem Bombenangriff getroffen und schwer beschädigt. 65 Mayener Bürger, darunter der Leiter des Katasteramtes, die im Keller Zuflucht gesucht hatten, kamen dabei ums Leben. Nach dem Krieg wurde der zerstörte westliche Gebäudeflügel, der das Katasteramt beherbergte, wieder aufgebaut. Gericht und Vermessungsbehörde blieben unter einem Dach, bis das Katasteramt im Jahre 1999 in ein neues Gebäude in die Straße Am Wasserturm umzog.

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Bis gegen Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts war das Amtsgericht Mayen ein kleines Amtsgericht wie viele andere im Land. Nach der Neueinteilung der Gerichtsbezirke im Jahre 1967 umfasste der Amtsgerichtsbezirk Mayen rund 65.000 Einwohner der Stadt Mayen und der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und Vordereifel (früher: Mayen-Land). Das Personal bestand aus etwa 50 Bediensteten, davon fünf Richter und sieben Rechtspfleger.   

Diese Gegebenheiten änderten sich grundlegend am 3. Oktober 1988. An diesem Tag war der damalige Justizminister Peter Caesar zum Start des neuen, maschinellen gerichtlichen Mahnverfahrens zum Amtsgericht Mayen gekommen. Zuvor hatte am 16. Dezember 1986 die Landesregierung die Einführung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens im Lande Rheinland-Pfalz beschlossen. Die zentrale Mahnabteilung, zuständig  für sämtliche Mahnverfahren  im Land, sollte beim Amtsgericht Mayen eingerichtet werden. Während der bis Anfang 1992 dauernden Erprobungsphase beschränkte sich die Zuständigkeit allerdings zunächst auf die Mahnverfahren aus dem Bezirk der Amtsgerichte Koblenz und Mayen und später auf diejenigen aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz und dem Bezirk des Amtsgerichts Speyer. Seit dem 1. April 1992 sind dem Amtsgericht Mayen sämtliche Mahnverfahren in Rheinland-Pfalz zur ausschließlichen Bearbeitung zugewiesen. Als Folge der landesweiten Zuständigkeit stieg die Zahl der Mahnverfahren von ca. 90.000 Verfahren im Jahre 1991 auf rund 230.000 Verfahren im Jahr darauf. Seither ist die Zahl der Verfahren kontinuierlich weiter angestiegen. Sie lag im Jahre 2008 bei mehr als 450.000.

Diese Entwicklung musste sich natürlich ganz erheblich auf die personellen Verhältnisse des Gerichts auswirken. Bestand die Mahnabteilung bei ihrer Gründung lediglich aus einem Rechtspfleger, einer Geschäftsstellenbeamtin sowie zwei Justizangestellten als Erfassungskräfte, Maschinen- und Gerätebedienerinnen, so umfasst sie gegenwärtig mehr als 50 Mitarbeiter, darunter zehn Rechtspfleger.

Die eingehenden Mahnbescheidsanträge werden heute mit moderner Datentechnik elektronisch verarbeitet. Dies setzt die notwendige technische Ausstattung – angefangen vom PC bis hin zur vollautomatischen Kuvertieranlage – ebenso voraus wie entsprechend geschultes Personal. Der Aufwand hat natürlich seinen Preis.  Allein die in den letzten Jahren angeschaffte neue Doppelkuvertieranlage sowie neuer Drucksysteme umfasste ein Investitionsvolumen von insgesamt ca. 500.000,- Euro. Trotzdem hat das Mahnverfahren in der Vergangenheit mehr als kostendeckend gearbeitet.

Zur Aufnahme der Mitarbeiter sowie der technischen Ausstattung der Mahnabteilung wurde in den Jahren 1991/92 ein Anbau an das bestehende Gerichtsgebäude auf der Freifläche zwischen dem Amtsgericht und dem (damaligen) Kulturamt errichtet. In dem fünfgeschossigen Gebäude mit drei Vollgeschossen, ausgebautem Dachgeschoss und nur teilweise geschlossenem Untergeschoss sind zwar auch Stilelemente des Altbaus mit aufgenommen, jedoch ist der Kontrast von „alt“ zu „neu“ deutlich sichtbar.

Seit einigen Jahren bearbeitet das Amtsgericht Mayen nicht nur die rheinland-pfälzischen Mahnverfahren, sondern auch diejenigen aus dem benachbarten Saarland. Aufgrund eines Staatsvertrags der beteiligten Länder vom 10. Dezember 2004 ist das Amtsgericht Mayen seit dem 01. April 2005 das „Gemeinsame Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland“.

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Von künstlerischem Interesse ist die sog. „Kopfgruppe“ des Bildhauers Peter Rübsam, die seit 1994 auf der Rasenfläche vor dem Amtsgericht unter einer alten Buche ihren Platz gefunden hat. Der Künstler hat sie 1988 im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Naturstein-Symposien des Vereins Lapidea Förderkreis Naturstein Mayen e.V. geschaffen. Sechs Skulpturen aus Basalt, gesichtslose Köpfe, von denen fünf nur Ohren haben, während die ihnen gegenüber stehende sechste mit weit geöffnetem Mund eine Botschaft zu bringen, einen Befehl zu erteilen, ein Urteil zu verkünden scheint. Diese Skulpturengruppe wurde dem Gericht als Dauerleihgabe überlassen und im Eingangsbereich aufgestellt. Mit dem Namen des früheren Amtsgerichtsdirektors Dieter Dierkes verbindet sich die von ihm gestaltete Vortragsreihe „Kultur im Amtsgericht“, die während seiner Amtsführung (bis 2001) überregionale Beachtung gefunden hat.

 

Heute zählt das Amtsgericht Mayen insgesamt 110 Bedienstete. Neun Richter, 19 Rechtspfleger, 34 Beamte des mittleren und einfachen Dienstes sowie  48  Justizbeschäftigte verrichten hier ihren Dienst.