Bankverbindung Mahngericht Mayen
Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland
Für Zahlungen an das gemeinsame Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland in Mayen verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung
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Postbank Ludwigshafen |
Die Gerichtszahlstelle nimmt grundsätzlich nur Zahlungen auf Gerichtskosten, Geldbussen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungsachen entgegen.
Zahlungen in Ihren privaten Angelegenheiten etwa aufgrund eines Urteils, Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides, leisten Sie nicht an die Gerichtszahlstelle, sondern unmittelbar an den Berechtigten.
Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung von der Landesjustizkasse Mainz erhalten haben überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte auf das darin bezeichnete Konto zu dem genannten Kassenzeichen.
Gerichtskostenmarken werden in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft.
