Gerichtsinterne Mediation
Gerichtliche Mediation beim Amtsgericht Montabaur:
Das Amtsgericht Montabaur bietet den Parteien die Möglichkeit, ihren Rechtsstreit im Wege der gerichtlichen Mediation einvernehmlich beizulegen. Zuständige Mediationsrichter sind Richterin am Amtsgericht Valeska Strauß und Richter am Amtsgericht Jörg Staatsmann.
Was ist gerichtliche Mediation?
Gerichtliche Mediation ist ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung besonders geschulter richterlicher Mediatoren und Mediatorinnen ihren Konflikt selbständig, in eigener Verantwortung lösen können.
Die Mediatoren und Mediatorinnen vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oftmals verborgene - Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Mediation ist die Kunst, diese Lösung zu finden. Die Mediatoren und Mediatorinnen bedienen sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.
Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?
Die richterlichen Mediatoren und Mediatorinnen erteilen den Parteien in der Regel keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Aussichten der Rechtsverfolgung vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist, ist es empfehlenswert, dass die Beteiligten im Mediationsverfahren anwaltlich vertreten sind. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen den Parteien im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Sie ist insbesondere:
- gründlich
Im Rahmen der Mediation steht Zeit zur Verfügung, um die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligen besser herausarbeiten und berücksichtigen zu können. - nachhaltig
Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben. - selbstbestimmt
Die Beteiligen selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden. - umfassend
Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, welche die Beteiligen belasten, gelöst und beigelegt werden. - vertraulich
Die Mediation ist nicht öffentlich und vertraulich.
Was kostet die Mediation?
Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichts– oder Anwaltskosten.
Was wird aus dem ursprünglichen Rechtsstreit?
Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und gegebenenfalls auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann - je nachdem was die Parteien vereinbart haben - beendet, indem die Parteien ihre Vereinbarung als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder indem die Klage zurückgenommen wird. Scheitert die Mediation, wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das dann weiter notwendige gerichtliche Verfahren hat.
Haben Sie weitere Fragen?
Der Direktor des Amtsgerichts Reiner Rühmann (Tel. 02602/151200) steht Ihnen als Ansprechpartner für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Das rheinland-pfälzische Landeskonzept zur gerichtsinternen Mediation können Sie sich unter www.mjv.rlp.de und dort unter Ministerium/Projekte/Gerichtsmediation anschauen.
