Stundung
Stundung der Verfahrenskosten
Für den Fall, dass die Kosten des Verfahrens nicht von dem/der Antragsteller/in getragen werden können und auch sonst keine Dritten zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder bereit sind, können:
natürliche Personen
Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
Um Verfahrenskostenstundung zu beantragen nutzen Sie bitte das nachfolgend zur Verfügung gestellte Formular.
Neben dem Stundungsantrag müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angegeben werden und anhand von entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.
Für die Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann das unten zur Verfügung nachfolgende gestellte Formular genutzt werden.
Formular Download persönlich und wirtschaftliche Verhältnisse
