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Allgemeiner Überblick


 

Auskunft aus den Registern

a) Online-Einsicht

Eine Online-Einsicht in sämtliche rheinland-pfälzische Handels- und Genossenschaftsregister ist bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht am dortigen Einsichtsterminal möglich. Wenden Sie sich bitte hierfür an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts in der näheren Umgebung ihres Wohn- oder Arbeitsorts.

Dort kann bei Bedarf auch eine Abschrift der Dokumente bzw. ein nichtamtlicher Registerausdruck erteilt werden.

Die Einsichtsmöglichkeit umfasst sowohl den Inhalt des Registers, als auch die zum Handels- und Genossenschaftsregister (i.d.R. ab dem 01.01.2007) eingereichten Unterlagen, wie z.B. Anmeldungen, Gesellschafterlisten, Gesellschafts-, Verschmelzungs-, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, etc.

Weitere Informationen zu den in öffentlichen Registern verlautbarten Rechtsverhältnissen sind im gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de abrufbar.

b) Registerausdrucke

Ein nichtamtlicher Registerausdruck kann bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht ausgestellt werden. Wenden Sie sich an die dort jeweils zuständige Geschäftsstelle.

Ein amtlicher Registerausdruck kann nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages. Dieser kann unter Angabe der genauen Firmenbezeichnung oder/und der Handelsregisternummer (z.B. HRB 14711) auch elektronisch mittels E-Mail übermittelt werden.

Die E-Mail-Adresse des Registergerichts Montabaur lautet registergericht.agmon@ko.mjv.rlp.de. 

c) Regelmäßige Nutzung der Registerauskunft

Für regelmäßige Nutzer der Online-Einsicht in die Register und die zum Register eingereichten Unterlagen empfiehlt sich der Antrag auf Erteilung einer eigenen Internet-Kennung. Die gewünschten Auskünfte und Ausdrucke können so bequem und kostengünstiger zu Hause bzw. im Büro abgerufen und ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu, sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf der Internet-Seite www.ehr.rlp.de.

d) Weitere Firmendaten

Weitere Informationen zu rechtlich relevanten Firmendaten (z.B. Jahresabschlüsse, Gesellschaftsbekanntmachungen, Insolvenzen, etc.) erhalten Sie auf der Internetseite des Unternehmensregisters www.unternehmensregister.de. Hier werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.

Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Dokumenten

Nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2007 (Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister -EHUG-) können die Registergerichte ab sofort sämtliche von Firmen zum Handelsregister einzureichenden Unterlagen (Anmeldungen, Gesellschafterlisten, etc.) nur noch in elektronischer Form entgegen nehmen. Die Voraussetzungen und Übertragungswege für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden auf der Internetseite www.erv.justiz.rlp.de erläutert. Keinesfalls kann die oben genannte E-Mail-Adresse des Registergerichts zur elektronischen Einreichung genutzt werden; sie gewährleistet keinen gesicherten und verschlüsselten Versand.

In Rheinland-Pfalz können allerdings noch bis zum 30.06.2007 alternativ  Anmeldungen und Dokumente in Papierform eingereicht werden.

Neuregelung der Jahresabschlusspublizität ab 01.01.2007

 

In der Anlage erhalten Sie die eingereichten Jahresabschlussunterlagen urschriftlich zurückgesandt.

 

Das ab 1. Januar 2007 geltende Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG) regelt die Abschlusspublizität grundlegend neu.

 

Die Amtsgerichte sind nur noch für die Abschlüsse zuständig bei denen das Geschäftsjahr vor dem 01.01.2006 beginnt. Im Wesentlichen sind also alle Abschlüsse bis einschließlich des Geschäftsjahres 2005 noch beim bisher zuständigen Registergericht einzureichen.

 

Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahres- und Konzernabschlüsse sind für die nach dem 31.12.2005 beginnenden Geschäftsjahre (also: Geschäftsjahre ab 2006) nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Über die Einreichung der Jahresabschlussunterlagen dort informiert der elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de

 

Zur Vermeidung von Nachteilen wird gebeten, das entsprechende zu veranlassen.

Anmeldung bei EDV-technischen Problemen

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den für die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zuständigen Amtsgerichten vom 12.12.2006 (GVBL. S. 444,

BS 3212-7) ergeht folgende Verfügung:

 

Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nicht möglich, so wird angeordnet, dass zur Fristwahrung die Anmeldung ersatz-

weise in der bis zum 31.12.2006 zulässigen Form und/oder auf Datenträger (zum Beispiel CD-ROM,) eingereicht werden kann. Die Einreicherin bzw. der Einreicher hat jedoch binnen zwei Wochen, beginnend mit dem Tag der Einreichung, die Anmeldung in elektronischer Form über die elektronische Poststelle zu über-

mitteln.

 

 

 

Amtsgericht Montabaur

- Registergericht -