Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Montabaur
    • Wir über uns
    • Organisation
    • Wegbeschreibung
    • Aktuell
    • Presse
    • Register
      • Registernummern
      • Registerauszüge
      • Kosten
      • Online Einsicht
      • Elektronischer Rechtsverkehr
    • Insolvenz
    • Zwangsversteigerung
    • Zeugenkontaktstelle
    • Impressum
    • Schiedspersonen
    • Gerichtsvollzieher
    • Gerichtsinterne Mediation
  • zurück zur Hauptnavigation
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.rlp.de
Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Montabaur  >  Register  >  Registerauszüge

Registerauszüge


Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters unterschiedliche Auszugsformen erstellt werden können.

 

Einerseits gibt es die Unterscheidung nach

1.         amtlich (früher beglaubigt)

und

2.         nicht amtlich (früher unbeglaubigt).

 

Andererseits gibt es jedoch nunmehr die Unterscheidung nach

1.                  aktuell (hierbei werden nur die derzeit aktuellen Eintragungen ohne bereits 

                       gerötete bzw. gelöschte Eintragungen aufgezeigt)

und

2.                  chronologisch (hierbei werden alle auf dem elektronischen Registerblatt

                        enthaltenen Eintragungen angezeigt, also auch bereits

                        gelöschte bzw. gerötete, sprich nicht mehr aktuelle

                        Eintragungen)

 

Beispielsbilder zum aktuellen und chronologischen Auszug finden Sie am Ende

 

Weiterhin kann auch noch ein Abbild des alten Papierregisterblattes erteilt werden.

Hierfür muss dann ein historischer Auszug beantragt werden.

Im historischen Auszug sind jedoch keine Eintragungen enthalten, welche erst nach Einführung des elektronischen Registerblattes erfolgt sind.

 

Für die Beantragung eines Auszugs sollte genau angegeben werden, welche Art eines Auszugs (amtlich oder nicht amtlich und aktuell oder chronologisch) gewünscht wird.

 

Sollte keine Unterscheidung Ihrerseits vorgenommen werden, wird ein

amtlicher aktueller Auszug erteilt

(da dies der vom Gesetzgeber angenommene Normalfall ist).

 

Sollten Sie noch Fragen zu den Arten der Auszüge haben, wenden Sie sich bitte an die Registergerichte oder Notare.

 

 

Zur Zeit können Auszüge aus dem Register nur schriftlich oder per Fax  beantragt werden, eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Antragstellung per E-mail soll zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden.

 

 

Mit der Einführung der elektronischen Web-Beauskunftung ist es nunmehr möglich, nicht amtliche Auszüge über das Internet (überregional, d.h. landesweit) eigenständig gegen eine geringere Gebühr (8,00 € bzw. 4,00 €) abzurufen.

Weitere Informationen zur elektronischen Web-Beauskunftung und den Kosten hierfür unter Online Einsicht.

 

Informationen zum elektronischen Handelsregister finden Sie im Internet unter www.ehr.rlp.de (unter Informationen).

 

 

 

 

 

Beispielsbilder von Auszügen: