Registernummern
Auf Grund der 15. Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 28.07.2005 (in Kraft getreten am 18.08.2005) ist seit dem 17.10.2005 das Amtsgericht Montabaur auch für die in den Amtsgerichtsbezirken
Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied ansässigen Firmen das zuständige Registergericht.
Die Handelsregisternummern der bislang im Amtsgericht -Registergericht- Neuwied eingetragenen Firmen wurden dabei beibehalten, lediglich die fünfte Stelle wurde mit einer 1 ergänzt:
Beispiele:
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Alt: |
1 |
Neu: |
10001 |
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Alt: |
10 |
Neu: |
10010 |
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Alt: |
100 |
Neu: |
10100 |
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1000 |
Neu: |
11000 |
Die vorstehende Landesverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 17.08.2005, Ausgabe Nr. 17, Seite 354 veröffentlicht.
Vereinsregister
Auf Grund einer Vorgabe des Ministeriums der Justiz in Mainz, wird das Vereinsregister ab dem 13.02.2006 in elektronischer Form geführt.
Hierzu werden die in Papierform geführten Vereinsregisterblätter schrittweise in die elektronische Form übertragen.
Neueintragungen und Änderungen werden ab dem 13.02.2006 nur noch im elektronisch geführten Vereinsregisterblatt vorgenommen.
Nunmehr werden die in den Amtsgerichtsbezirken Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied ansässigen Vereine beim Amtsgericht Montabaur in elektronischer Form geführt.
Änderungen und Neueintragungen zum Vereinsregister müssen bei dem Vereinsregistergericht in Montabaur in der bekannten Art und Weise angemeldet werden.
Die Vereinsregisternummern der bislang im
Amtsgericht -Vereinsregistergericht- Neuwied
eingetragenen Vereine werden dabei beibehalten; lediglich die fünfte Stelle wird mit einer 1 ergänzt:
Beispiele:
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Alt: |
1 |
Neu: |
10001 |
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10 |
Neu: |
10010 |
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100 |
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1000 |
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