Versteigerungstermine
Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Die Terminsbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel
(im Vorraum) des Amtsgerichts Montabaur und daneben auch ca 1 Monat vor dem Termin an den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Gemeinden angebracht.
Zusätzliche Veröffentlichungen können in den Printmedien und/oder im Internet erfolgen .
Die Entscheidung hierüber ist von Objekt zu Objekt und von Rechtspfleger zu Rechtspfleger unterschiedlich.
Zusätzlich veröffentlichen die Rechtspfleger des Amtsgerichts Montabaur die hiesigen Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen in der
Westerwälder Zeitung(Printmedium, ca 1 Monat vor Termin)
und unter
www.argetra.de(Internet, teilweise mit Sachverständigengutachten und Bildern)
www.hanmark.de(Internet, teilweise mit Bildern )
Eine Verpflichtung zur weiteren Veröffentlichung besteht jedoch nicht.
Die Erstellung einer kompletten Liste aller Zwangsversteigerungstermine des hiesigen Amtsgerichts oder aber eine gezielte Suche nach Objekten kann durch die Geschäftsstelle nicht vorgenommen werden.
Auskünfte zu den einzelnen Objekten können durch die Geschäftsstelle nicht gegeben werden.
Die Gutachten können nach Terminsbestimmung auf der Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilung des hiesigen Amtsgerichts eingesehen werden.
Auskünfte oder Rückfragen zu einzelnen Punkten im Gutachten können nicht erteilt werden.
HINWEIS:
Das Amtsgericht erstellt keine Versteigerungslisten oder Versteigerungskataloge.
Sofern private Anbieter diesen Eindruck erwecken, ist dies unzutreffend !
