Schiedspersonen
Schiedspersonen:
Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße
Ltd. Stadtverwaltungsdirektor Heinrich Landau
Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 67433 Neustadt
Tel.: 06321/855-222
Vertreter: Stadtverwaltungsrat Andreas Bauer
Verbandsgemeinde Lambrecht
Oberamtsrat a.D. Lorenz Heinz Josef
Verbandsgemeindeverwaltung, 67460 Lambrecht
Tel.: 06325/181-108
Vertreter: Studiendirektor Hans-Werner Rey
Gemeinde Haßloch
Herrn Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld
Gemeindeverwaltung Haßloch
Tel.: 06324/935-232
Vertreter: Oberamtsrat Lothar Lorch
Hinweis:
Nach dem zum 01.12.2008 in Kraft tretenden Landesgesetz zur Ausführung des § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG -) ist für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre ist für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.
Weitere Informationen zu dem Landesschlichtungsgesetz können auf der Homepage des Ministeriums der Justiz (Ministerium/Projekte/Schlichtung) aufgerufen werden.
