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Schiedspersonen


Schiedspersonen:


Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße

Ltd. Stadtverwaltungsdirektor Heinrich Landau
Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 67433 Neustadt
Tel.: 06321/855-222

Vertreter: Stadtverwaltungsrat Andreas Bauer


Verbandsgemeinde Lambrecht

Oberamtsrat a.D. Lorenz Heinz Josef
Verbandsgemeindeverwaltung, 67460 Lambrecht
Tel.: 06325/181-108

Vertreter: Studiendirektor Hans-Werner Rey


Gemeinde Haßloch

Herrn Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld
Gemeindeverwaltung Haßloch
Tel.: 06324/935-232

Vertreter: Oberamtsrat Lothar Lorch


Hinweis:
Nach dem zum 01.12.2008 in Kraft tretenden Landesgesetz zur Ausführung des § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG -) ist für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre ist für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt. 

Weitere Informationen zu dem Landesschlichtungsgesetz können auf der Homepage des Ministeriums der Justiz (Ministerium/Projekte/Schlichtung) aufgerufen werden.