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Wir über uns


Zuständigkeit
Das Amtsgericht Neustadt ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen in den Bezirken der Städte Neustadt an der Weinstraße und Lambrecht, der Verbandsgemeinde Lambrecht und der Ortsgemeinde Hassloch.
Zum Amtsgerichtsbezirk gehören die Gemeinden
Neustadt an der Weinstraße, Hassloch, Lachen-Speyerdorf, Geinsheim, Mußbach, Königsbach, Gimmeldingen, Hambach, Diedesfeld, Duttweiler, Haardt, Lambrecht, Elmstein, Esthal, Frankeneck, Lindenberg, Neidenfels und Weidenthal.
Das Amtsgerichts ist als Schöffengericht und Insolvenzgericht außer für den Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der Weinstraße auch für den Amtsgerichtsbezirk Bad Dürkheim zuständig.
Der Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der Weinstraße umfasst eine Fläche von. 286 Quadratkilometern mit ca. 91.000.Einwohnern.

Geschichte
Bis 1964 waren einzelne Abteilungen des Amtsgericht Neustadt ausgegliedert und in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet untergebracht. Erst 1965 wurde in der Lindenstraße ein Justizgebäude bezogen, in dem dann alle Abteilungen und Bedienstete des Amtsgerichts untergebracht werden konnten. 
Nach Errichtung des Justizneubaues erfolgte im Oktober 1977 der Umzug des Amtsgerichts von der Lindenstraße 15 in die Robert-Stolz-Straße 20. In dem neu erbauten Justizgebäude sind neben dem Amtsgericht noch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße untergebracht. Im Jahre 1998 wurde die Raumkapazität des Justizgebäudes durch einen Anbau an der Südseite erweitert.