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Zeugenkontaktstelle


Zeugenkontaktstelle

beim Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr.


Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

Was können wir für Sie tun?

Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer "ersten Hilfe" durch "Rat und Tat" vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich Ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.

Im Einzelfall bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:


"RAT" Information

  • Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.
  • allgemeine Erläuterungen

    - der Ladung
    - des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der  
      Aufgaben der hierbei handelnden Personen
    - der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und
      Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind
    - ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.
      ohne Rechtsberatung
  • Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote


"TAT" Praktische und fürsorgliche Hilfen

  • Hilfestellungen für kindlilche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im
    Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen
  • Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der
    zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwalt-
    schaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall
    erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen
    zu begegnen
  • Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten,
    insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien
    durch Angeklagte
  • allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen
    und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten
  • notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs
  • Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall

Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zu Verfügung.

Wann und wo sind wir für Sie da?

Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude
Zimmer-Nr. C 11, Erdgeschoss - Seitentrakt -

Sie ist besetzt zu den üblichen Dienstzeiten:
- Montag bis Donnerstag in der Zeit von: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
- Freitag in der Zeit von: 9 bis 12.30 Uhr

Sie erreichen uns fernmündlich unter 06321/401-322.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Clade zur Verfügung.

Vertreterin in Krankheitsfällen oder bei Urlaub ist
Frau Manck (Zi.Nr. 10, Tel.: 06321/401-298)