Praktika
Für Studentinnen und Studenten im juristischen Studium sowie Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Pflichtpraktikums in der Schule bietet das Amtsgericht Neuwied jungen Menschen mit Wohnsitz in unserem Zuständigkeitsbereich oder solchen, die eine hiesige Schule besuchen, die Möglichkeit, ein Praktikum innerhalb des Gerichts zu absolvieren, um den Berufsalltag bei einem Gericht kennen zu lernen. Es findet ein geführtes Praktikum als Gruppenpraktikum für 3 - 5 Personen statt, Dauer 2 Wochen. Erfahrungsgemäß sind Schüler ab der 11. Klasse mit Grundausbildung in Gemeinschaftskunde und guten Deutschkenntnissen in der Lage, eigenständig die Praktikumsinhalte zu erarbeiten.
Für Interessenten am Beruf des mittleren Justizdienstes können Praktika im Einzelfall ab der 9. Klasse durchgeführt werden.
Die Bewerber werden gebeten, ein formloses Bewerbungsschreiben unter Vorlage des letzten Zeugnisses bei der Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied einzureichen.
"Merkblatt" für Praktikanten:
Das Praktikum wird als Gruppenpraktikum mit 3 � 5 Teilnehmern durchgeführt.
Ziel des Praktikums ist es, Einblicke in die Tätigkeitsfelder verschiedener juristischer Berufe zu erhalten (fachlicher Inhalt).
Weitere Zielsetzung des Praktikums ist es, dass die Praktikanten herausfinden können, ob sie persönlich geeignet sind, einen juristischen Beruf zu ergreifen und den diesbezüglichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Justitiar, setzen voraus: die allgemeine Hochschulreife, ein mindestens 7-semestriges Jurastudium, das Bestehen des universitären Examens, eine sich anschließende 2 ½-jährige Ausbildung als Gerichtsreferendar und eine weitere Abschlussprüfung, dass so genannte zweite juristische Staatsexamen.
Als persönliche Voraussetzung für die Ausübung juristischer Tätigkeiten sind folgende Fähigkeiten und Charaktermerkmale aufzuführen:
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Organisationstalent,
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gute Allgemeinbildung,
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sehr gute Fähigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache,
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Redegewandtheit,
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Offenheit,
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Gesprächsbereitschaft,
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Verhandlungsgeschick,
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Teamfähigkeit,
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Fairness,
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Gerechtigkeitsgefühl,
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Toleranz und Verständnis
sowie die Bereitschaft auf Menschen zuzugehen, sich ihrer Probleme anzunehmen und sich in ihre Lage zu versetzen und die Bereitschaft, Menschen in Konfliktlagen zu beraten und zu begleiten. Voraussetzung ist auch, dass man schwierige Sachverhalte schnell erfasst und in der jeweils angemessenen Form dem juristischen Laien verdeutlicht und erklärt.
Juristen haben immer die Aufgabe, Konflikte zu lösen mit Menschen in Konfliktsituationen umzugehen und Konflikte zu �verhandeln�.
Das setzt Verständnis für die Hintergründe voraus und viel Engagement für eine friedliche Lösung. Die Kompromissfindung wiederum setzt Kreativität voraus.
�Beruf� kommt von dem Wort Berufung. Juristische Berufe kann man nur gut ausfüllen, wenn man sich mit der beschriebenen Tätigkeit innerlich identifizieren kann.
Voraussetzung zur Erlangung eines Praktikumsplatzes ist der Nachweis guter schulischer Leistungen insbesondere keine schlechte Deutschnote und ein Nachweis, dass sich der Bewerber für das Fach Sozialkunde besonders interessiert.
Im Gruppenpraktikum haben sich die Praktikanten selbst zu organisieren und ihr Arbeitspensum selbst festzulegen. Im Rahmen eines vorgegebenen Katalogs von Aufgabenstellungen erfolgt die Einteilung, wer was wann macht, durch die Praktikanten selbst. Die Teamarbeit ist so gedacht, dass die zu bewältigenden Aufgaben aufgeteilt werden und eine Information über das Erarbeitete unter den Praktikanten jeweils ausgetauscht wird.
Die Arbeit der Praktikanten wird in einer gemeinsam erstellten Berichtsmappe festgehalten.
Der tägliche Arbeitseinsatz ist ab 8.30 Uhr mit offenem Ende (auch nachmittags).
Bei Schulpraktika ist genau wie beim Schulbesuch Anwesenheitspflicht und Abwesenheit nur bei Vorlage einer ausreichenden Entschuldigung möglich.
Es wird erwartet von den Praktikanten, dass sie sich darüber bewusst sind, dass sie in einer öffentlichen Einrichtung tätig sind und sich entsprechend verhalten. Hierzu gehört respektvoller Umgang mit anderen, Verschwiegenheit (eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist zu Beginn des Praktikums zu unterzeichnen), Höflichkeit, Pünktlichkeit, korrektes äußeres Erscheinungsbild.
Ein regelmäßiger Tagesablauf ist nicht gewährleistet, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass immer eine bestimmte Zeit, z. B. als Mittagspause zur Verfügung steht. Der Tagesablauf wird bestimmt durch die Sitzungen, die Vorbereitungen für den nächsten Tag und das Aufsuchen von allen Abteilungen im Amtsgericht, so dass die Praktikanten einen umfassen Überblick nicht nur über die Tätigkeitsfelder der oben bezeichneten juristischen Berufe erhalten, sondern auch über alle Aufgaben, für die ein Amtsgericht zuständig ist. Da die zu bewältigenden Arbeiten aufgeteilt werden, ist eine entsprechende Abstimmung unter den Praktikanten erforderlich und ständig zu überarbeiten.
Das Praktikum beim Amtsgericht beinhaltet auch Besuche bei Notaren, Rechtsanwälten und gegebenenfalls anderen Gerichten in Koblenz.
Die Praktikanten haben die Möglichkeit, in sämtliche Vorgänge Einblick zu nehmen, insbesondere auch Akten zu studieren. Dies ist auch erforderlich, um die Inhalte der Sitzungen zu begreifen, die die Praktikanten aufsuchen und über die sie schriftliche Verlaufsberichte anfertigen sollen.
Als Ansprechpartner für Organisationsfragen steht zur Verfügung, Frau Zimara-Schmengler.
Der fachliche Ausbildungsführer wird jeweils den Praktikanten mitgeteilt.
Die Rahmenorganisation liegt in Händen der Verwaltung des Amtsgerichts.
Bewerbungen um einen Praktikumsplatz nimmt die Verwaltung des Amtsgerichts entgegen. Die Bewerbung soll schriftlich erfolgen und unter Beischluss einer Kopie des letzten Zeugnisses.
"Merkblatt" für Schulen:
Regeln für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen bei dem Amtsgericht Neuwied
1. Gerichtsbesuche durch Schulklassen sind zwecks Terminsabsprache vorher anzumelden. Die Anmeldung soll mit einer Vorlaufzeit von 1 Woche erfolgen. Dabei sollte bereits schulintern abgeklärt sein, welche Tage infrage kommen.
2. Eine langfristige Anmeldung ist nicht möglich, da Verschiebungen der Verhandlungstermine nachträglich eintreten können und eine entsprechende Benachrichtigung der Schulen aus organisatorischen Gründen von hier aus nicht erfolgen kann.
3. Zuständig für die Vergabe von Terminen ist Frau Justizhauptsekretärin Elke Runkel, erreichbar unter der Telefonnummer: 02631/8999-142 (Mo. � Fr. 8.30 � 12.00 Uhr).
4. Strafgerichtssitzungen finden statt wie folgt :
Dienstag: Richter am Amtsgericht Ihrlich - Saal 121 (Kapazität ca. 50 Sitzplätze).
Dienstag: Richter am Amtsgericht Speyerer - Saal 123 (Kapazität ca. bis zu 20 Sitzplätze).
Mittwoch: Richter am Amtsgericht Harwardt - Saal 121.
Donnerstag: Richter am Amtsgericht Ihrlich - Saal 123.
Donnertag: Richter am Amtsgericht Speyerer - Saal 121.
5. Die Verhandlungen beginnen in aller Regel um 9.00 Uhr.
6. Die Schüler sollen 10 Minuten vor dem Verhandlungsbeginn im Sitzungssaal Platz zu nehmen.
7. Die Anmeldung der Klasse soll durch die begleitende Lehrperson in der Wachtmeisterei im Eingangsbereich des Gerichtes zu erfolgen verbunden mit der Bitte, den Sitzungssaal aufzuschließen.
8. Die Schüler sollen unverzüglich und ohne zu lärmen den Sitzungssaal aufzusuchen und dort ihre Sitzplätze einzunehmen.
9. Die Schüler müssen in angemessener Kleidung zu erscheinen.
10. Die Schüler sollten sich respektvoll gegenüber dem Gericht und den übrigen am Strafverfahren beteiligten Personen verhalten, insbesondere auch gegenüber den betroffenen Angeklagten, für die diese Form der Öffentlichkeit unangenehm sein kann.
11. Eine Geräuschkulisse im Zuschauerraum ist zu vermeiden.
12. Im Sitzungssaal ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.
13. Die Schüler müssen während des Gerichtsbesuchs grundsätzlich im Sitzungssaal verbleiben. Dies gilt insbesondere auch für die Sitzungspausen. Toilettengänge sollen nur während der Sitzungspausen einzeln erfolgen, da nur eine Toilette für jedes Geschlecht pro Stockwerk zur Verfügung steht. Störungen des Ablaufes einer Verhandlung durch rein- und rauslaufen sind zu vermeiden.
14. Vorzeitiges Verlassen einer Verhandlung durch die Schulklasse ist mit dem Richter abzusprechen, der zu diesem Zweck die Sitzung auf ein Zeichen hin unterbrechen kann.
15. Handy�s, MP3-Player o. ä. Unterhaltungsgegenstände sollten erst gar nicht mitgebracht werden, jedenfalls ist deren Betrieb im Sitzungssaal untersagt.
16. Im gesamten Gerichtsgebäude besteht Rauchverbot.
