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Außergerichtliche Einigung


Mehrere Möglichkeiten der aussergerichtlichen Streitschlichtung!

 

Es gibt mehrere Institution, über die Sie eine aussergerichtliche
Lösung für Ihr Problem finden können, ohne dass es notwendig ist, Gerichte
in Anspruch zu nehmen.

Aussergerichtliche Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen sind freiwillige Einrichtungen von Kammern, Handwerks-
innungen oder Verbänden, die bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen ihren
Mitgliedern und Bürgern vermitteln.
In der Regel genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie ihr Anliegen genau schildern
und um Vermittlung bitten. Oft hilft auch schon ein Anruf bei der Kammer, der Hand-
werksinnung oder dem Verband, den Streit zu beenden.
Die Inanspruchnahme einer Schieds- oder Schlichtungsstelle unterbricht die Ver-
jährungsfrist in der Regel nicht.

Schiedsleute

Die Anrufung der Schiedsperson ist eine weitere Möglichkeit, Meinungsverschieden-
heiten ohne gerichtliche Hilfe auszutragen. Ziel ist es, einen Vergleich zwischen den
Parteien zu erzielen.
Weitere Infos erhalten SIe unter dem Menüpunkt "Schiedsleute" oder beim Bund
Deutscher Schiedsleute:  www.bds-rheinland-pfalz.de.

Rechtsanwälte

Ebenso können Sie einen Rechtsanwalt mit der Vermittlung einer außergerichtlichen
Streitschlichtung beauftragen. Auch mit seiner Hilfe können Sie versuchen, mit der
Gegenseite eine einverständliche Beilegung der Auseinandersetzung ohne Ein-
schaltung des Gerichts zu erreichen. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wird
Bürgern mit geringen Einkommen durch die Beratungshilfe erleichtert.