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Schiedspersonen



Nicht bei jeder Streitigkeit muss gleich das Gericht angerufen werden.

In vielen Fällen kann durch die Vermittlung einer Schiedsperson eine Einigung erzielt werden. Mit wenigen Ausnahmen vorgeschrieben ist die Beteiligung der Schiedsperson dann, wenn Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden soll. Der Privatklage muss ein Sühneversuch vorangehen, in dem die Schiedsperson versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen.

Das Landesgesetz zur Ausführung des § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz -LSchlG -) vom 10.09.2008 ist am 01.12.2008 in Kraft getreten.

Durch dieses Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) vom 10.09.2008 wird bestimmt, dass in den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre eine Klageerhebung erst nach der Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist.

Diese Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.
Aus dem Verzeichnis der Schiedspersonen des Amtsgerichts ersehen Sie, welche Schiedsfrau bzw. welcher Schiedsmann für Ihren Wohnort zuständig ist.

Verbandsgemeindeverwaltung     Schiedsperson     Stellvertreter der Schiedsperson ____________________________________________________________________________
Rockenhausen                                 Horst Blauth                             Ulrich Putsch
67806 Rockenhausen
06361 451 0
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Alsenz-Obermoschel                        Arno Mohr                                  Helmut Brand
67821 Alsenz
06362 303 0
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Winnweiler                                          Ulrich Dittrich                            Hubert Weismann
67722 Winnweiler
06302 602 0
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Göllheim                                             Jürgen Rheinfrank                    Thomas Peter
67307 Göllheim
06351 4909 0
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Kirchheimbolanden                          Axel Haas                                   Heinz Unfricht
67292 Kirchheimbolanden
06352 4004 0
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Eisenberg                                           Kurt Althöhn                               Gerhard Scheifling
67304 Eisenberg
06351 407 0


Näheres über die Sprechzeiten der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes erfahren Sie bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung.