Zeugenkontaktstelle
Bei dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück ist eine Zeugenkontaktstelle eingerichtet.
Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude
Schulstraße 5, Zimmer-Nr. 3 im Erdgeschoss, unmittelbar neben dem Eingang.
Sie ist zu folgenden Dienstzeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 11.30 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11.00 Uhr
Telefonisch ist sie unter der Nummer 06761 953541 zu erreichen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Müller oder Frau Schneider
Zeugen leisten einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Die Zeugenkontaktstelle soll ihnen dabei helfen.
Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer �ersten Hilfe" durch �Rat und Tat" vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für ihre Tätigkeit ist es dabei stets, auf entstehende Fragen einzugehen, ohne hinsichtlich des Inhalts der Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.
Im Einzelnen bietet sie insbesondere folgende Hilfeleistungen:
"Rat"
- Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
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allgemeine Erläuterungen, jedoch ohne Rechtsberatung,
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der Ladung,
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des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
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der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
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ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.
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Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.
"Tat"
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Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,
- Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
- Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,
- allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,
- notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
- Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.
Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.
