Schiedsamt
Wiedergabe der Broschüre des Ministeriums der Justiz
"Schlichten statt Richten"
- Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten -
Inhalt
1. Die Schiedsperson - Wer ist das?
2. Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen?
3. Warum auch in Strafsachen zur Schiedsperson?
4. Wie läuft das Verfahren ab?
5. Was kostet das Schiedsverfahren?
6. Außergerichtliche Streitschlichtung - nicht nur durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner
7. Streitschlichtungsverfahren
8. Schiedamtsbezirke
Vorwort
Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden
Versuch einer Streitbeilegung - vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz
ausgetragen. Mancher steht am Ende diese Weges trotz des im wahrsten Sinne des
Wortes "erstrittenen" Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu
seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten
aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt man sich dann, ob Gesprächsbereitschaft
und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Hier bietet die
Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Alternative.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen in unserem Land seit langem Aufgaben der
Streitschlichtung wahr und sind eine bewährte Institution. Sie werden aber leider noch zu
selten im zivilrechtlichen Bereich in Anspruch genommen. Doch gerade hier können die
Schiedspersonen mithelfen, den Streit friedlich beizulegen und dies zudem noch schneller
und billiger als bei Inanspruchnahme eines Gerichts.
Diese Broschüre soll darstellen, wann und wie Schiedsfrauen und Schiedsmänner helfen
können, und sie soll dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre
Schiedspersonen verstärkt in Anspruch nehmen.
Herbert Mertin
Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
