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Allgemeine Zuständigkeiten
Alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, wie sie in der Hauptsache durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zugewiesen, sowie diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welche durch Gesetz den Gerichten übertragen sind.
Ausnahme
Die Führung der Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregister, die für den Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Koblenz zugewiesen sind.
Dies gilt auch für Insolvenzangelegenheiten.
Der Bezirk des Amtsgerichts St. Goar umfasst die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Loreley und St. Goar-Oberwesel.
Besondere Zuständigkeiten
Schifffahrts-, Rheinschifffahrts- und Moselschifffahrtsgericht
- für den Rhein von der Nahemündung (Kilometer 529,00) bis Oberkassel (Kilometer 650,00),
- für die Lahn,
- für die Saar von der Landesgrenze bis zur Mündung und
- für die Mosel von der Bundesgrenze bis zur Mündung.
Schiffsregistersachen
- Seeschiffsregister (SSR)
für Seeschiffe mit Heimathafen im Land Rheinland-Pfalz
- Binnenschiffsregister (BSR) und Schiffsbauregister (SBR)
für Binnenschiffe und Schiffsbauwerke mit Heimatort oder Bauort in den Städten Koblenz und Trier sowie den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied, Trier-Saarburg, dem Rhein-Hunsrück-Kreis, dem Rhein-Lahn-Kreis und dem Westerwald-Kreis.
