Schiedspersonen - Landesschlichtungsgesetz
Das Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) ist am 01.12.2008 in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz wird von der dem Landesgesetzgeber in § 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorzusehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach der Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung (SchO) bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.
Derzeit sind folgende Schiedspersonen im Amt (Stand: November 2011):
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für den Bezirk der Stadt Zweibrücken
Schiedsmann: Jörg Eschmann
Telefon: 06332-871146
Vertreter: Rudolf Hudlet
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für den Bezirk der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Schiedsfrau: Angelika Küttner
Telefon: 06372-5727
Vertreter: Herbert Schmidt
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für den Bezirk der Verbandsgemeinde Wallhalben
Schiedsmann: Martin Eichert
Telefon: 06375-993649
Vertreter: Wolfgang Triem
