Gerichtsinterne Mediation
In der rheinland-pfälzischen Justiz wird seit Anfang 2009 bei sehr vielen Gerichten nahezu aller Gerichtsbarkeiten eine gerichtsinterne Mediation angeboten, so auch beim Landgericht Bad Kreuznach.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. Eine neutrale Person – die Mediatorin bzw. der Mediator – unterstützt die Beteiligten durch eine besondere Form der Gesprächsführung bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Konfliktlösung, die den Interessen der Beteiligten am besten dient.
Bei einer gerichtsinternen Mediation wird das streitige Verfahren an besonders geschulte Richterinnen und Richter abgegeben, die ohne Entscheidungsbefugnis mit Zustimmung der Beteiligten eine nichtöffentliche und vertrauliche Mediationsverhandlung durchführen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz. Zudem können Sie hier
- das Landeskonzept gerichtsinterne Mediation in der rheinland-pfälzischen Justiz
- allgemeine Informationen zur gerichtsinternen Mediation
- Informationen für Verfahrensbeteiligte und
- Informationen für Verfahrensbevollmächtigte
einsehen.
Sollten Sie weitere Fragen zur gerichtsinternen Mediation haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Richter am Landgericht Hampel (Telefon: 0671 708-219).
