Apostillen/Legalisationen
Die Präsidenten der Landgerichte sind als Justizbehörden gemäß § 1 Absatz 1 b) der Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Ausstellung der Apostille und die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland (GVBl. 2000, 31) zuständig für Apostillen/Legalisationen von Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege aus dem jeweiligen Landgerichtsbezirk.
Dazu gehören:
- z.B. Urteile/Beschlüsse des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) und der Amtsgerichte Bad Dürkheim, Grünstadt, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer, aber auch
- Urkunden der im hiesigen Bezirk tätigen Notarinnen und Notare.
Für alle anderen öffentlichen Urkunden (anderer Behörden, z.B. der Standesämter) ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig:
Postadresse: Dienstgebäude:
Postfach 32 80 Europaallee 7
Referat 23 67657 Kaiserlautern
67620 Kaiserslautern
Nähere Informationen finden Sie auf deren Homepage www.add.rlp.de
Ablauf des Verfahrens beim Landgericht Frankenthal (Pfalz):
Anträge werden kurzfristig binnen ca. 2 Tagen bearbeitet, und zwar wie folgt:
- Zusendung der entsprechenden Urkunden an die Präsidentin des Landgerichts,
- Beglaubigungen der Urkunden durch die Präsidentin oder die von ihr beauftragten Zeichnungsberechtigten,
- Rücksendung an den/die Antragssteller/in,
- Rechnungsstellung (meist 13,- � pro Urkunde) über die Landesjustizkasse.
In besonders eilbedürftigen Fällen kann ausnahmsweise auch noch am selben Tag die Überbeglaubigung erfolgen. Allerdings bitte ich dann um eine vorherige telefonische Terminsvereinbarung, damit sichergestellt ist, dass Ihr Antrag tatsächlich unverzüglich bearbeitet werden kann (Telefon 06233-80234 oder 80233).
