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Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Landgerichte  >  Frankenthal (Pfalz)  >  Mediation

Justiz bietet gerichtsinterne Mediation an


Diese neue Möglichkeit zur einvernehmlichen Streitbeilegung wird an fast allen Gerichten im Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) angeboten.

 

Am Landgericht steht die (hierher abgeordnete) Richterin am Amtsgericht Anke Kießling als ausgebildete Mediatorin zur Verfügung.

 

An den Amtsgerichten wird diese Aufgabe ebenfalls durch als Mediatoren ausgebildete Richterinnen und Richter wahrgenommen:

 

  • beim Amtsgericht Bad Dürkheim durch Direktor des Amtsgerichts Bernd Schwenninger,
  • beim Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) durch Richterin am Amtsgericht Elisabeth Wind,
  • beim Amtsgericht Grünstadt durch Richterin am Amtsgericht Elly Schehl-Greiner,
  • beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein durch die Richter am Amtsgericht Frank Klippel und Michael Goldschmidt und
  • beim Amtsgericht Speyer durch die Direktorin des Amtsgerichts Dr. Ruth-Ellen Schaeffer.

 

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren der Konfliktregelung, das nunmehr von der Justiz zusätzlich neben den klassischen Aufgaben in Gestalt der Streitentscheidung und Schlichtung als weitere Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten wird.

 

Konflikte zwischen Menschen tendieren dazu, sich dynamisch zu entwickeln und auszudehnen. Die Mediation geht von den Interessen und Bedürfnissen der Streitenden aus, um eine faire, zukunftsorientierte und damit dauerhafte Lösung zu erreichen. Dabei wird die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten gestärkt, die freiwillig und selbstbestimmt eine Lösung ihrer Probleme erarbeiten. Angestrebt wird, das Prinzip von Sieg und Niederlage zu überwinden. In diesem  Bemühen werden die Beteiligten durch den gerichtlichen Mediator unterstützt, der keine Entscheidungskompetenz besitzt und keine rechtlichen Hinweise erteilt, sondern als allparteilicher Dritter das Gespräch moderiert

 

Gerichtsinterne Mediation bedeutet die Durchführung des Mediationsverfahrens innerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens durch besonders geschulte Richterinnen und Richter. Voraussetzung dafür ist, dass der Konflikt für eine Mediation geeignet ist und die Parteien bzw. ihre Rechtsanwälte einer Mediation zustimmen. Die Mediation wird kurzfristig nach Absprache durchgeführt. Sie soll im Regelfall nicht länger als zwei bis drei Stunden dauern. Die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren werden als ersuchte Richter/innen ausschließlich in solchen Verfahren vermittelnd tätig, für die sie nicht selbst als entscheidende Richterinnen oder Richter zuständig sind. Einigen sich die Parteien auf eine - von ihnen letztlich selbst erarbeitete - Lösung, kann diese Mediationsvereinbarung auf ihren Wunsch als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden.