Zentrales Schutzschriftenregister
„Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) recherchiert für die Dauer einer Testphase von zunächst einem Jahr im Zentralen Schutzschriftenregister (ZSR) unter www.schutzschriftenregister.de nach dort hinterlegten Schutzschriften, sobald ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes eingeht.
Die Hinterlegung von Schutzschriften beim ZSR ist ausschließlich Rechtsanwältenvorbehalten; die Abfrage kann nur durch teilnehmende Gerichte erfolgen“.
