Wir über uns
Zuständigkeit
Der Bezirk des Landgerichts Kaiserslautern umfasst die Stadt Kaiserslautern
sowie die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer, Kaiserslautern-Süd,
Otterberg, Otterbach und Weilerbach, die Stadt Kusel sowie die Verbandsgemeinden
Altenglan, Glan-Münchweiler, Kusel, Lauterecken und Wolfstein und die Stadt Rockenhausen
sowie die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel, Eisenberg (Pfalz), Göllheim,
Kirchheimbolanden, Rockenhausen und Winnweiler. Die Bodenfläche beträgt 1.712 km².
Im Landgerichtsbezirk Kaiserslautern wohnen z. Zt. etwa 300.000 Menschen..
Das Landgericht Kaiserslautern als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist sowohl
Gericht der ersten Instanz als auch Berufungs- und Beschwerdegericht in Zivil- und Strafsachen.
Die zwei bei dem Landgericht Kaiserslautern eingerichteten Wirtschaftsstrafkammern sind für alle
landgerichtlichen Wirtschaftsstrafsachen des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken
zuständig. Zum Zuständigkeitsbereich gehören die Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes in der Justiz nehmen die Aufgaben der Bewährungshilfe wahr. Sie begleiten die Verurteilten während der Bewährungszeit kontrollierend und helfend.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die vielfältigen Aufgaben werden derzeit von
20 Richterinnen und Richtern
3 Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes
9 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern
27 Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes und Justizbeschäftigten
13 Justizwachtmeistern
wahrgenommen
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Der Anteil der weiblichen Beschäftigten beträgt 42,25 %. Etwa 10 % der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind teilzeitbeschäftigt.
Geschichte des Landgerichts Kaiserslautern
Die Entwicklung des Landgerichts Kaiserslautern kann bis zur Zeit nach der Französischen
Revolution zurückverfolgt werden. Der für die Verwaltung der von der Revolutionsarmee eroberten
linksrheinischen Gebiete zuständige Regierungskommissar Bürger Rudler, zuvor Richter am
Kassationshof in Paris, richtete vier Departements ein, u.a. das Departement Mont Tonnere,
zu dem auch Kaiserslautern mit seinem Umland gehörte. Rudler und seine Nachfolger führten
in den besetzten Gebieten allmählich die französischen Gesetze und die französische Organisation
der Justiz- und Verwaltungsbehörden ein. Hierzu gehörte auch die Einführung von Zivil-, Straf- und
Friedensgerichten, vergleichbar den heutigen Amtsgerichten, die den kommunalen Verwaltungen
angegliedert waren. Auch in Kaiserslautern gab es schon im Jahre 1800 ein städtisches Gericht,
das im damaligen Stadthaus in der Marktstraße untergebracht war.
Durch Gesetz vom 18.03.1800 wurde eine Neuorganisation der Gerichtshöfe, vor allem für die oberen
Instanzen durchgeführt. Das Gesetz vom 01.09.1802 übernahm diese Organisation auch für die besetzten
Gebiete. Es wurden Zivil- und Strafgerichte eingerichtet, außerdem sogenannte Stadt-, Land- und
Bezirksgerichte. Letztere waren den für mehrere Departements zuständigen Appellationsgerichten
untergeordnet. Diese Bezirksgerichte waren ihrer ganzen Struktur nach Gerichte der 2. Instanz und den
Stadt- und Landgerichten vorgesetzt, sind also als Vorläufer der heutigen Landgerichte anzusehen.
Ein solches Bezirksgericht befand sich auch in Kaiserslautern. Die Stadtverwaltung wurde aus ihren
Räumen im damaligen Stadthaus ausquartiert, um Platz für das Bezirksgericht zu schaffen.
Nach dem Rückzug der Franzosen und dem Pariser Friedensschluss von 1814 wurde durch die
österreichisch-bayerische Administrationskommission ein Appellationsgerichtshof eingesetzt,
der ebenfalls seinen Sitz in Kaiserslautern hatte. Hieraus ist später das heutige Oberlandesgericht
Zweibrücken entstanden. Auch die Bayern, die ab 1816 das Gebiet der heutigen Pfalz übernommen
hatten, änderten nichts an der übrigen vorhandenen Gerichtsorganisation. Das Bezirksgericht in
Kaiserslautern bestand daher fort und war im Dezember 1817 mit einem Präsidenten, drei Richtern,
einem Staatsprokurator, einem Substituten und einem Gerichtsschreiber besetzt. 1836 wurde mit
dem Neubau eines Gerichtsgebäudes am Maxplatz begonnen, der 1838 bezogen wurde.
Eine Änderung trat erst nach dem Eintritt Bayerns in das Deutsche Reich mit dem Erlass des
Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27.01.1877 ein. Hierin wurde bestimmt, dass die streitige
Gerichtsbarkeit von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird. Zur Umsetzung dieser
neuen Gerichtsorganisation wurden 1879 die vorhandenen Gerichte aufgelöst. Durch die
Königliche Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der
Gerichtsbezirke betreffend vom 02.04.1870 wurde sodann im Bereich des neu gebildeten
Oberlandesgerichts Zweibrücken u.a. das Landgericht Kaiserslautern eingerichtet, das zu diesem
Zeitpunkt mit einem Präsidenten, einem Direktor und sieben Räten besetzt war. Schon bald reichte
der Platz in dem Gerichtsgebäude nicht mehr aus, weshalb 1881 angebaut werden musste.
In der Folgezeit blieb Kaiserslautern stets Sitz eines Landgerichts. Das Gerichtsgebäude überstand
die Schrecken des 2. Weltkrieges jedoch nicht. Es brannte nach einem Bombenangriff in der Nacht vom
27. auf den 28.09.1944 bis auf die Umfassungsmauern vollständig aus. Mangels geeigneter
Räumlichkeiten in Kaiserslautern wurde das Landgericht zunächst nach Wolfstein ausgelagert.
Nach Kriegsende wies die Militärregierung Teile des Gebäudes der Polizeidirektion in Kaiserslautern
dem Landgericht zu; Gerichtssitzungen wurden in der Folgezeit im Sitzungssaal der
Landwirtschaftskammer in der Fischerstraße abgehalten. Am Platz des zerstörten Gerichtsgebäudes
begannen im Februar 1954 die Arbeiten zur Errichtung eines Neubaus, für den auch ein
Nachbargrundstück an der Lauterstraße hinzuerworben wurde. In dem im September 1955
eingeweihten viergeschossigen Bau auf einer Grundfläche von 700 qm fand auch die
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ihr neues Domizil.
früheres Gebäude des Landgerichts in der Lauterstraße
notwendigen Vergrößerung des Personalbestandes wurden in der Folgezeit die Platzverhältnisse
im bestehenden Gebäude an der Lauterstraße immer beengter, so dass eine räumliche Vergrößerung
unumgänglich wurde. Nach langjähriger Planung gab die Landesregierung am 11.08.1998
grünes Licht für den Neubau eines Justizzentrums in Kaiserslautern. Das neue Justizzentrum
wurde zwischen März 2000 und November 2001 von einem privaten Investor auf einem Gelände
in der Nähe des Hauptbahnhofes, zwischen der Logenstraße und der Bahnhofstraße, errichtet.
Es umfasst ca. 14.000 qm, von denen die Justiz etwa 9.400 qm angemietet hat, während der
Rest als Büro- und Ladenflächen zur Verfügung steht. Bereits Mitte November 2001 konnten
alle in der Stadt ansässigen Justizbehörden - Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft,
Arbeitsgericht und Sozialdienst mit insgesamt ca. 300 Bediensteten - in das neue Gebäude
umziehen. Am 8. 03.2002 übergab Justizminister Herbert Mertin in Anwesenheit zahlreicher
Gäste aus Politik und Justiz, den örtlichen Behörden und Institutionen
das Gebäude offiziell seiner Bestimmung.
