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Organisation


 Wie Sie mit der für Sie zuständigen Kammer Kontakt aufnehmen können
Sie erkennen die für Sie zuständige Stelle an dem Aktenzeichen, das Ihnen bei Schriftverkehr jeweils mitgeteilt wird.

 Bei Zivilrechtssachen gilt
Aus der Eingangszahl ergibt sich, welche Zivilkammer zuständig ist.
Beispiel: 13 O 301/11 
Das Aktenzeichen weist aus, dass die 13. Zivilkammer das Verfahren im Jahre 2011 unter der Nummer 301 registriert hat Aus dem im Aktenzeichen enthaltenen Buchstaben ergibt sich das Rechtsgebiet: 

"O" steht für erstinstanzliche Zivilverfahren
"HO" bedeutet, dass das Verfahren bei einer Kammer für Handelssachen anhängig ist.
"S" weist darauf hin, dass es sich um ein zweitinstanzliches (Berufungs-) Verfahren handelt
"T" besagt, dass es sich um eine Beschwerdesache handelt.


  Für Strafsachen gilt
Dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen, das mit einer vierstelligen Zahl beginnt und mit "Js" versehen ist, folgt hinter der Jahreszahl mit einem Bindestrich verbunden der Hinweis auf die zuständige Kammer des Landgerichtes.
Beispiel: 2050 Js .........../08 - 4 Kls 

Dies besagt, dass die 4. Strafkammer des Landgerichtes zuständig ist. Der Zusatz "Ks" statt "KLs" bedeutet die Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer, "Qs" und "Ns" stehen für zweitinstanzliche Verfahren. Der Zusatz "jug" weist auf die Zuständigkeit der Jugendkammer hin (z.B. - 2 KLs jug).

Für Ihre Anfragen oder Mitteilungen zu bestimmten beim Landgericht anhängigen Verfahren setzen Sie sich bitte zunächst mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer in Verbindung, die in Kernzeiten zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar sind: 
Sie wählen 0261 (Vorwahl Koblenz), dann die Sammelnummer 102 und sodann folgende Durchwahlnummern:


 

Durchwahl

Fax

1. Zivilkammer

1561/
1562

1914

2. Zivilkammer

1620

3. Zivilkammer

1601

1955

4. Zivilkammer

1618

5. Zivilkammer

1624

1912

6. Zivilkammer

1600/
1602

1955

8. Zivilkammer

1685/
1686

1910

9. Zivilkammer

1687

10. Zivilkammer

1567/
1568

12. Zivilkammer

1546

1909

13. Zivilkammer

1546

1909

14. Zivilkammer

1545

1909

15. Zivilkammer

1637

16. Zivilkammer

1616/
1617

1952

1. Kammer für Handelssachen

1572

1933

2. Kammer für Handelssachen

1573

1933

3. Kammer für Handelssachen

1572

1933

4. Kammer für Handelssachen

1573

1933

1. Strafkammer

1755

1911

2. Strafkammer

1753

1953

3. Strafkammer

1756

1911

4. Strafkammer

1744

1913

5. Strafkammer

1759

6. Strafkammer

1753

1953

7. Strafkammer

1733

8. Strafkammer

1758

9. Strafkammer

1757

10. Strafkammer

1745

1913

11. Strafkammer

1745

1913

12. Strafkammer

1745

13. Strafkammer

1752

1953

Strafvollstreckungskammer

1734

1956


Besuchsgenehmigungen für Untersuchungsgefangene erhalten Sie bei den jeweiligen Geschäftsstellen der Strafkammern, die für den Inhaftierten zuständig sind.

 Die Verwaltung des Landgerichts erreichen Sie unter der Durchwahl 0261/102-1522.

Sofern Sie das Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens nicht wissen, wenden Sie sich an die Telefonzentrale unter möglichst genauer Angabe des Sachgebietes, evtl. des Namens des Beklagten oder des Angeklagten sowie die Angabe ob es sich um eine Straf- oder Zivilangelegenheit handelt. Hiermit erleichtern Sie den Mitarbeitern der Zentrale die Suchbemühungen.

Sollten Sie als Zeuge oder Sachverständiger geladen sein und Fragen zur Entschädigung haben, wenden Sie sich an die Anweisungsstelle, Herrn Dirk Neideck (Tel.: 0261/102-1815).