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Wir über uns


Das Landgericht Koblenz ist Teil der rheinland-pfälzischen Justiz und liegt im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz .
Zum Bezirk des Landgerichts Koblenz gehören die Amtsgerichte: Altenkirchen, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Betzdorf, Cochem, Diez, Koblenz, Lahnstein, Linz, Mayen, Montabaur, Neuwied, St. Goar, Sinzig und Westerburg .

Die Diensträume des Landgerichtes befinden sich in dem Justizhauptgebäude, Karmeliterstraße 14 in der 2. und 3. Etage. Im Erdgeschoss und in der 2. Etage befinden sich die Diensträume des Amtsgerichts Koblenz und ab der 4. Etage wird das Gebäude von der Staatsanwaltschaft Koblenz belegt.

Die Sitzungssäle liegen im Erdgeschoss (Saal 48 und 49) und in der 1. Etage 

 Personal
Beim Landgericht sind insgesamt ca. 250 Mitarbeiter tätig, davon ca. 75 Richter und 13 Rechtspfleger.

 Zuständigkeit
Zum Zuständigkeitsbereich des Landgerichts in 1. Instanz gehören zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitgegenstandswert von über 5.000,00 �. Bis 5.000,00 � sind die Amtsgerichte zuständig. Über Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts entscheidet wieder das Landgericht.

Das Landgericht Koblenz verfügt derzeit über 14 Zivilkammern, 4 Kammern für Handelssachen, 13 Strafkammern und eine Strafvollstreckungskammer. Spezialkammern bestehen für Handelssachen (1. bis 4. Kammer für Handelssachen), Baulandsachen (Enteignungsfälle � 1. Zivilkammer), für Arzthaftungsverfahren (10. Zivilkammer), Banksachen (3. Zivilkammer), Bausachen (4., 8. und 9. Zivilkammer), Verkehrssachen (5. Zivilkammer) und EDV-Sachen (16. Zivilkammer). Zweitinstanzlichte Verfahren, d.h. Anfechtung amtgerichtlicher Urteile und Beschlüsse in Zivilsachen werden von 4 Berufungskammern und einer Beschwerdekammer bearbeitet (6., 12., 13. und 14. Zivilkammer sowie 2. Zivilkammer).

Ferner werden vor dem Landgericht in 1. Instanz vor der großen Strafkammer die Strafsachen verhandelt, bei denen die Staatsanwaltschaft von einem zu erwartetenden Strafmaß von mehr als 4 Jahren ausgeht oder eine Sicherungsmaßregel beantragt wird, in 2. Instanz, wenn ein Strafurteil des Amtsgerichts angefochten ist. Letztere Verfahren werden von den kleinen Strafkammern � 5., 6., 7., 8., 11. und 13. Strafkammer � bearbeitet. Spezialkammern bestehen für Fälle aus der Wirtschaftskriminalität (4., 8. und 10. Strafkammer), des Straßenverkehrs (1. Strafkammer), der Tötungsdelikte (3. Strafkammer als Schwurgerichtskammer), der Telefonüberwachungsmaßnahmen gemäß § 100c StPO (11. Strafkammer) und in Staatsschutzangelegenheiten (12. Strafkammer).
Für jugendliche und heranwachsende Angeklagte ist die Jugendkammer des Landgerichts 
(2. Strafkammer) zuständig.
Dem Landgericht unterstellt ist die Bewährungshilfe, die ihre Diensträume in Koblenz-Ehrenbreitstein, Charlottenstraße 54, Tel.: 0261/97281-0, Telefax: 0261/97281-33 unterhält.

Das Landgericht Koblenz hat inzwischen im zivilrechtlichen Bereich 14 Serviceeinheiten gebildet, d.h. eine räumliche und personelle Konzentration von Richtern, Rechtspflegern, Kostenbeamten und Geschäftsstellenmitarbeitern, die alle zu der selben Kammer gehören.