Organisation
Die Besetzung der Kammern und die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die einzelnen Kammern ist im Geschäftsverteilungsplan bestimmt, den das Präsidium des Landgerichts, das aus der Präsidentin und vier gewählten Richtern besteht, vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer beschließt. Der vollständige Geschäftsverteilungsplan, der auf der Servicegeschäftsstelle Verwaltung zur Einsicht ausliegt, ist in Auszügen nachstehend wiedergegeben.
Zivilverfahren
Erstinstanzliche Verfahren
2. Zivilkammer
Zuständigkeiten
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Beweissicherungsverfahren (O und OH) in 5er-Schritten, beginnend mit der Register-Nummer 1 und folgende Spezialzuständigkeiten:
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Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen.
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Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen; und zwar die jeweils erste eingehende Streitigkeit;
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Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer.
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Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie
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Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind.
Richter
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Vorsitzender VzPräsLG Dr. Knoll |
Stellvertr. Vorsitzender |
Beisitzer Riin Epperlein Riin Kurtze |
Serviceteam
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Justizhauptsekretärin |
Justizbeschäftigte |
Justizseketärin Hauck Telefon: 06341 - 22329 Justizhauptsekretärin Bollinger Telefon: 06341 - 22318 Justizobersekretärin Klein (OH-Sachen) Telefon: 06341 - 22340 Telefax: 06341 - 22388 |
3. Zivilkammer
Zuständigkeiten
Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen; und zwar die jeweils zweite eingehende Streitigkeit;
Richter
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Vorsitzender N.N. |
Stellvertr. Vorsitzender |
Beisitzer RLG Klewin Ri Hoffmann Riin Lauer |
Serviceteam
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Amtsinspektor Lutz Telefon: 06341 - 22318 Telefax: 06341 - 22389 |
Justizbeschäftigte Döllinger |
4. Zivilkammer
Zuständigkeiten
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Beweissicherungsverfahren (O und OH) in 5er-Schritten, nachfolgend der 2. Zivilkammer sowie die in den Monaten Januar, Februar, April, Mai, Juli, August, Oktober und November 2012 jeweis eingehenden ersten zehn Verfahren und folgende Spezialzuständigkeiten:
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Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften.
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Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen.
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Streitigkeiten aus Handelssachen im Sinne von § 95 GVG
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Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften
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Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen.
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Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts.
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Gerichtliche Entscheidungen nach § 156 KostO n.F und Beschwerden nach § 156 KostO a.F.
Richter
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Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzender |
Beisitzer Riin Lauer |
Serviceteam
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Justizobersekretärin |
Justizbeschäftigte Pahler |
Justizseketärin Hauck Telefon: 06341 - 22329 Justizbeschäftigte Pahler Telefon: 06341 - 22315 Justizobersekretärin Klein (OH-Sachen) |
Justizbeschäftigte Kremer (Vorlesekraft für einen blinden Richter)
Telefon: 06341 - 22341
Kammer für Handelsachen
Zuständigkeiten
Handelssachen (§§ 94 bis 104 GVG, § 30 FGG).
Richter
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Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzender |
Servicemitarbeiterin
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Justizbeschäftigte Wegmann |
Anmerkung:
Die Kammer für Handelssachen ist auch Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Handelssachen. Da diese Rechtsmittel sehr selten sind, wird von einer besonderen Darstellung abgesehen.
Zweitinstanzliche Verfahren
1. Zivilkammer
Zuständigkeiten
- Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Zivilprozesssachen, soweit nicht die 3. Zivilkammer zuständig ist;
- Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Mahn- und Zivilprozesssachen (B- und C-Sachen), auch wenn nur teilweise die Zuständigkeit des Prozessgerichts gegeben ist, sowie Beschwerden in selbstständigen Beweisverfahren, soweit nicht die Zuständigkeit der 3. Zivilkammer gegeben ist;
- Berufungen und Beschwerden, in denen die 3. Zivilkammer entschieden hat und die gemäß § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO oder gemäß § 577 Abs. 4 Satz 3 ZPO an einen anderen Spruchkörper des Landgerichts zurückverwiesen worden sind.
Richter
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Vorsitzende |
Stellvertr. Vorsitzende |
Beisitzer Ri Hoffmann Riin Christmann |
Serviceteam
Amtsinspektor Lutz (Beschwerdesachen)
Telefon: 06341 - 22318
Telefax: 06341 - 22389
Justizbeschäftigte Döllinger (Berufungssachen)
Telefon: 06341 - 22319
Telefax: 06341 - 22389
3. Zivilkammer
Zuständigkeiten
- Die in den Monaten März, Juni, September und Dezember 2012 jeweils eingehenden ersten zehn Verfahren, die nicht einer Spezialkammer zugewiesen sind, und zwar unabhängig von der geregelten Verteilung der richterlichen Geschäfte in erstinstanzlichen Zivilsachen;
- Berufungen gegen Urteile in Zivilprozesssachen des Amtsgerichts Germersheim und der Zweigstelle Bad Bergzabern des Amtsgerichts Landau in der Pfalz;
- Berufungen gegen Urteile in Wohnungseigentumssachen i. S. des § 72 Abs. 2 GVG;
- Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Germersheim und der Zweigstelle Bad Bergzabern des Amtsgerichts Landau in der Pfalz in Mahn- und Zivilprozesssachen (B- und C-Sachen), auch wenn nur teilweise die Zuständigkeit des Prozessgerichts gegeben ist, sowie Beschwerden in selbstständigen Beweisverfahren des Amtsgerichts Germersheim und der Zweigstelle Bad Bergzabern des Amtsgerichts Landau in der Pfalz;
- Beschwerden gegen Entscheidungen in Wohnungseigentumssachen i. S. d. § 72 Abs. 2 GVG;
- alle Beschwerden und sonstigen Entscheidungen, für die die Zuständigkeit einer Zivilkammer des Landgerichts gegeben ist, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Zivilkammer oder der Kammer für Handelssachen reicht;
- Beschwerden in Zwangsvollstreckungs-, Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzsachen;
- Berufungen und Beschwerden, in denen eine andere Zivilkammer entschieden hat und die gemäß § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 577 Abs.4 Satz 3 ZPO oder § 74 Abs.6 Satz 3 FamFG an einen anderen Spruchkörper des Landgerichts zurückverwiesen worden sind;
- Entscheidungen, für die eine Zivilkammer nach dem Therapieunterbringungsgesetz berufen ist.
Richter
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Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzende |
Beisitzer RLG Klewin Ri Hoffmann Riin Lauer |
Serviceteam
Amtsinspektor Lutz (Beschwerdesachen)
Telefon: 06341 - 22318
Telefax: 06341 - 22389
Justizbeschäftigte Döllinger (Berufungssachen)
Telefon: 06341 - 22319
Telefax: 06341 - 22389
Strafverfahren
1. Strafkammer
Zuständigkeiten
- Schwurgerichtssachen (§ 74 Abs. 2 GVG);
- die sonstigen erstinstanzlichen Strafsachen (§ 74 Abs. 1 GVG), soweit nicht die Zuständigkeit der 3. Strafkammer gegeben ist;
- die Strafsachen, in denen die 3. Strafkammer des Landgerichts (im ersten oder zweiten Rechtszug) oder eine große Strafkammer eines anderen Landgerichts entschieden hat und die gemäß § 354 Abs. 2 StPO an das Landgericht Landau in der Pfalz zurückverwiesen worden sind;
- Wiederaufnahmeverfahren, in denen eine große Strafkammer entschieden hat, soweit nicht die Zuständigkeit der 4. Strafkammer gegeben ist;
- Entscheidungen nach § 77 Abs. 3 Satz 2 GVG;
- Bußgeldsachen gemäß § 46 Abs. 7 OWiG, soweit sie nicht der 2. Strafkammer zugewiesen sind.
- alle sonstigen Strafsachen, die nicht der 2., 3. oder 4. Strafkammer zugewiesen sind, einschließlich der Entscheidungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 1. Halbsatz JVEG.
Richter
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Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzende |
Beisitzer |
Serviceteam
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Justizbeschäftigte |
2. Strafkammer
Zuständigkeiten
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Strafsachen, die zur Zuständigkeit der Jugendkammer im ersten und zweiten Rechtszug gehören;
- Wiederaufnahmeverfahren, in denen eine Jugendkammer im ersten oder zweiten Rechtszug entschieden hat;
- Beschwerden gegen Verfügungen des Jugendrichters, gegen Entscheidungen des Jugendrichters und des Jugendschöffengerichts;
- Bußgeldsachen, soweit eine Zuständigkeit der Jugendgerichte besteht;
- alle sonstigen Strafsachen, für die eine Zuständigkeit der Jugendkammer gegeben ist, soweit sie nicht der 4. Strafkammer zugewiesen sind.
Richter
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Vorsitzender VRLG Kuhs |
Stellvertr. Vorsitzende |
Beisitzer Riin Lauer |
Servicemitarbeiterin
Justizsekretärin Fitz
Telefon: 06341 - 22305
Telefax: 06341 - 22386
3. Strafkammer
Zuständigkeiten
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Strafsachen, in denen die 1. Strafkammer des Landgerichts entschieden hat und die gemäß § 354 StP0 an das Landgericht Landau in der Pfalz zurückverwiesen worden sind;
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Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts und des Strafrichters und die damit zusammenhängenden Entscheidungen;
-
Berufungen gegen die Urteile des Strafrichters und die damit zusammenhängenden Entscheidungen;
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Strafsachen, in denen eine Strafkammer eines anderen Landgerichts als Berufungsgericht entschieden hat und die gemäß § 354 Abs. 2 StPO an das Landgericht Landau in der Pfalz zurückverwiesen worden sind;
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Wiederaufnahmeverfahren, in denen eine Strafkammer im Berufungsrechtszug entschieden hat;
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Beschwerden gegen Verfügungen des Richters beim Amtsgericht, gegen Entscheidungen des Richters beim Amtsgericht und des Schöffengerichts sowie Anträge auf gerichtliche Entscheidungen in den Fällen des § 161 a Abs. 3 StPO.
Richter
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Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzender RLG Klewin |
Beisitzer Riin Lauer |
Servicemitarbeiterin
Justizsekretärin Eberle
Telefon: 06341 - 22305
Telefax: 06341 - 22386
4. Strafkammer
Zuständigkeiten
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Strafsachen, in denen die 2. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz entschieden hat und die gemäß § 354 Abs. 2 StP0 zurückverwiesen worden sind.
Richter
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Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzender |
Beisitzer RLG Mägly |
Servicemitarbeiterin
Justizsekretärin Fitz
Telefon: 06341 - 22305
Telefax: 06341 - 22386
Strafvollstreckungskammer
Zuständigkeiten
Gerichtliche Entscheidungen in Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsangelegenheiten.
Richter
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Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzende RinLG Zürker |
Beisitzer |
Serviceteam
Justizbeschäftigte Spengler
Telefon: 06341 - 22306
Telefax: 06341 - 22386
Verwaltung
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Präsidentin des Landgerichts Vizepräsident des Landgerichts |
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Geschäftsleitung 06341 - 22304 Servicemitarbeiterinnen Justizbeschäftigte |
Bezirksrevisor Justizamtmann 06341 - 22333 |
Mediendezernent VzPräsLG Telefon: |
Bücherei Amtsinspektor 06341 - 22326 |
IT - Referat AI Eichinger JHS Burckgard JOS Dorsch |
