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Organisation


Die Besetzung der Kammern und die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die einzelnen Kammern ist im Geschäftsverteilungsplan bestimmt, den das Präsidium des Landgerichts, das aus der Präsidentin und vier gewählten Richtern besteht, vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer beschließt. Der vollständige Geschäftsverteilungsplan, der auf der Servicegeschäftsstelle Verwaltung zur Einsicht ausliegt, ist in Auszügen nachstehend wiedergegeben.


 

Zivilverfahren

 


Erstinstanzliche Verfahren


2. Zivilkammer

 

Zuständigkeiten
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Beweissicherungsverfahren (O und OH) in 5er-Schritten, beginnend mit der Register-Nummer 1 und folgende Spezialzuständigkeiten:

 

  •  Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen.
     

  •  Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen; und zwar die jeweils erste eingehende Streitigkeit;
     

  •  Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer.
     

  •  Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie
     

  •  Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind.

     

Richter

 

Vorsitzender

VzPräsLG Dr. Knoll

Stellvertr. Vorsitzender
RLG Welsch

Beisitzer

Riin Epperlein

Riin Kurtze



Serviceteam

 

Justizhauptsekretärin
Koller
Telefon: 06341 - 22328
Telefax: 06341 - 22388

Justizbeschäftigte
Zwick
Telefon: 06341 - 22329
Telefax: 06341 - 22388

Justizseketärin

Hauck

Telefon: 06341 - 22329

Justizhauptsekretärin

Bollinger

Telefon: 06341 - 22318

Justizobersekretärin

Klein (OH-Sachen)

Telefon: 06341 - 22340

Telefax:  06341 - 22388

3. Zivilkammer

 

Zuständigkeiten

Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen; und zwar die jeweils zweite eingehende Streitigkeit;

 

Richter

 

Vorsitzender

N.N.

Stellvertr. Vorsitzender
RinLG Stuck

Beisitzer

RLG Klewin

Ri Hoffmann

Riin Lauer



Serviceteam

 

Amtsinspektor Lutz

Telefon: 06341 - 22318

Telefax: 06341 - 22389

Justizbeschäftigte Döllinger
Telefon: 06341 - 22319
Telefax: 06341 - 22389






4. Zivilkammer

Zuständigkeiten
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Beweissicherungsverfahren (O und OH) in 5er-Schritten, nachfolgend der 2. Zivilkammer sowie die in den Monaten Januar, Februar, April, Mai, Juli, August, Oktober und November 2012 jeweis eingehenden ersten zehn Verfahren und folgende Spezialzuständigkeiten:

  • Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften.
     

  • Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen.
     

  • Streitigkeiten aus Handelssachen im Sinne von § 95 GVG
     

  • Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften
     

  • Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen.
     

  • Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts.
     

  • Gerichtliche Entscheidungen nach § 156 KostO n.F und Beschwerden nach § 156 KostO a.F.

     

Richter

 

Vorsitzender
VRLG Braun

Stellvertr. Vorsitzender
RLG Wüst

Beisitzer
RLG Mägly

Riin Lauer



Serviceteam

 

Justizobersekretärin
Vögeli
Telefon: 06341 - 22325
Telefax: 06341 - 22388

Justizbeschäftigte

Pahler
Telefon: 06341 - 22315
Telefax: 06341 - 22388

Justizseketärin

Hauck

Telefon: 06341 - 22329

Justizbeschäftigte

Pahler

Telefon: 06341 - 22315

Justizobersekretärin

Klein (OH-Sachen)
Telefon: 06341 - 22328
Telefax: 06341 - 22388



Justiz
beschäftigte Kremer (Vorlesekraft für einen blinden Richter)
Telefon: 06341 - 22341
 


Kammer für Handelsachen

Zuständigkeiten
Handelssachen (§§ 94 bis 104 GVG, § 30 FGG).

Richter

 

Vorsitzender
N.N.

Stellvertr. Vorsitzender
RLG Mägly



Servicemitarbeiterin

 

Justizbeschäftigte

Wegmann
Telefon: 06341 - 22319
Telefax: 06341 - 22389



Anmerkung:
Die Kammer für Handelssachen ist auch Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Handelssachen. Da diese Rechtsmittel sehr selten sind, wird von einer besonderen Darstellung abgesehen.


Zweitinstanzliche Verfahren

1. Zivilkammer

Zuständigkeiten
 

  • Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Zivilprozesssachen, soweit nicht die 3. Zivilkammer zuständig ist; 
  • Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Mahn- und Zivilprozesssachen (B- und C-Sachen), auch wenn nur teilweise die Zuständigkeit des Prozessgerichts gegeben ist, sowie Beschwerden in selbstständigen Beweisverfahren, soweit nicht die Zuständigkeit der 3. Zivilkammer gegeben ist;
  • Berufungen und Beschwerden, in denen die 3. Zivilkammer entschieden hat und die gemäß § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO oder gemäß § 577 Abs. 4 Satz 3 ZPO an einen anderen Spruchkörper  des Landgerichts zurückverwiesen worden sind.

     


Richter

Vorsitzende
PräsinLG Müller-Rospert

Stellvertr. Vorsitzende
RinLG Stuck

Beisitzer

Ri Hoffmann

Riin Christmann



Serviceteam

Amtsinspektor Lutz (Beschwerdesachen)

Telefon: 06341 - 22318

Telefax: 06341 - 22389
Justizbeschäftigte Döllinger (Berufungssachen)
Telefon: 06341 - 22319
Telefax: 06341 - 22389

 

3. Zivilkammer

Zuständigkeiten

  •  Die in den Monaten März, Juni, September und Dezember 2012 jeweils eingehenden ersten zehn Verfahren, die nicht einer Spezialkammer zugewiesen sind, und zwar unabhängig von der geregelten Verteilung der richterlichen Geschäfte in erstinstanzlichen Zivilsachen;
  • Berufungen gegen Urteile in Zivilprozesssachen des Amtsgerichts Germersheim und der Zweigstelle Bad Bergzabern des Amtsgerichts Landau in der Pfalz;
  • Berufungen gegen Urteile in Wohnungseigentumssachen i. S. des § 72 Abs. 2 GVG;
  • Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Germersheim und der Zweigstelle Bad Bergzabern des Amtsgerichts Landau in der Pfalz in Mahn- und Zivilprozesssachen (B- und C-Sachen), auch wenn nur teilweise die Zuständigkeit des Prozessgerichts gegeben ist, sowie Beschwerden in selbstständigen Beweisverfahren des Amtsgerichts Germersheim und der Zweigstelle Bad Bergzabern des Amtsgerichts Landau in der Pfalz;
  • Beschwerden gegen Entscheidungen in Wohnungseigentumssachen i. S. d. § 72 Abs. 2 GVG;
  • alle Beschwerden und sonstigen Entscheidungen, für die die Zuständigkeit einer Zivilkammer des Landgerichts gegeben ist, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Zivilkammer oder der Kammer für Handelssachen reicht;
  • Beschwerden in Zwangsvollstreckungs-, Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzsachen;
  • Berufungen und Beschwerden, in denen eine andere Zivilkammer entschieden hat und die gemäß § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 577 Abs.4 Satz 3 ZPO oder § 74 Abs.6 Satz 3 FamFG an einen anderen Spruchkörper des Landgerichts zurückverwiesen worden sind;
  • Entscheidungen, für die eine Zivilkammer nach dem Therapieunterbringungsgesetz berufen ist.


Richter

Vorsitzender
N.N.

Stellvertr. Vorsitzende
RinLG Stuck

Beisitzer

RLG Klewin

Ri Hoffmann

Riin Lauer



Serviceteam

Amtsinspektor Lutz (Beschwerdesachen)

Telefon: 06341 - 22318

Telefax: 06341 - 22389
Justizbeschäftigte Döllinger (Berufungssachen)
Telefon: 06341 - 22319
Telefax: 06341 - 22389


 

Strafverfahren

1. Strafkammer

Zuständigkeiten

  • Schwurgerichtssachen (§ 74 Abs. 2 GVG);
  • die sonstigen erstinstanzlichen Strafsachen (§ 74 Abs. 1 GVG), soweit nicht die Zuständigkeit der 3. Strafkammer gegeben ist;
  • die Strafsachen, in denen die 3. Strafkammer des Landgerichts (im ersten oder zweiten Rechtszug) oder eine große Strafkammer eines anderen Landgerichts entschieden hat und die gemäß § 354 Abs. 2 StPO an das Landgericht Landau in der Pfalz zurückverwiesen worden sind;
  • Wiederaufnahmeverfahren, in denen eine große Strafkammer entschieden hat, soweit nicht die Zuständigkeit der 4. Strafkammer gegeben ist;
  •  Entscheidungen nach § 77 Abs. 3 Satz 2 GVG;
  • Bußgeldsachen gemäß § 46 Abs. 7 OWiG, soweit sie nicht der 2. Strafkammer zugewiesen sind.
     
  • alle sonstigen Strafsachen, die nicht der 2., 3. oder 4. Strafkammer zugewiesen sind, einschließlich der Entscheidungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 1. Halbsatz JVEG.


Richter

Vorsitzender
VRLG Ruppert

Stellvertr. Vorsitzende
RinLG Zürker

Beisitzer
RLG Mägly


Serviceteam

 

Justizbeschäftigte
Spengler
Telefon: 06341 - 22306
Telefax: 06341 - 22386



2. Strafkammer

Zuständigkeiten

  • Strafsachen, die zur Zuständigkeit der Jugendkammer im ersten und zweiten Rechtszug gehören;

  • Wiederaufnahmeverfahren, in denen eine Jugendkammer im ersten oder zweiten Rechtszug entschieden hat;
  • Beschwerden gegen Verfügungen des Jugendrichters, gegen Entscheidungen des Jugendrichters und des Jugendschöffengerichts;
  • Bußgeldsachen, soweit eine Zuständigkeit der Jugendgerichte besteht;
  • alle sonstigen Strafsachen, für die eine Zuständigkeit der Jugendkammer gegeben ist, soweit sie nicht der 4. Strafkammer zugewiesen sind.

Richter

Vorsitzender

VRLG Kuhs

Stellvertr. Vorsitzende
RLG Klewin

Beisitzer

Riin Lauer




Servicemitarbeiterin

Justizsekretärin Fitz
Telefon: 06341 - 22305
Telefax: 06341 - 22386
 

 


3. Strafkammer

Zuständigkeiten

  • Strafsachen, in denen die 1. Strafkammer des Landgerichts entschieden hat und die gemäß § 354 StP0 an das Landgericht Landau in der Pfalz zurückverwiesen worden sind;

  • Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts und des Strafrichters und die damit zusammenhängenden Entscheidungen;

  • Berufungen gegen die Urteile des Strafrichters und die damit zusammenhängenden Entscheidungen;

  • Strafsachen, in denen eine Strafkammer eines anderen Landgerichts als Berufungsgericht entschieden hat und die gemäß § 354 Abs. 2 StPO an das Landgericht Landau in der Pfalz zurückverwiesen worden sind;

  • Wiederaufnahmeverfahren, in denen eine Strafkammer im Berufungsrechtszug entschieden hat;

  • Beschwerden gegen Verfügungen des Richters beim Amtsgericht, gegen Entscheidungen des Richters beim Amtsgericht und des Schöffengerichts sowie Anträge auf gerichtliche Entscheidungen in den Fällen des § 161 a Abs. 3 StPO.

 

Richter

 

Vorsitzender
VRLG Kuhs

Stellvertr. Vorsitzender  

RLG Klewin

Beisitzer

Riin Lauer

 


Servicemitarbeiterin


Justizsekretärin Eberle
Telefon: 06341 - 22305
Telefax: 06341 - 22386


 

4. Strafkammer

Zuständigkeiten

  • Strafsachen, in denen die 2. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz entschieden hat und die gemäß § 354 Abs. 2 StP0 zurückverwiesen worden sind.

Richter

Vorsitzender
VRLG Ruppert

Stellvertr. Vorsitzender
RinLG Zürker

Beisitzer

RLG Mägly



Servicemitarbeiterin


Justizsekretärin Fitz
Telefon: 06341 - 22305
Telefax: 06341 - 22386


 

Strafvollstreckungskammer


Zuständigkeiten
 

Gerichtliche Entscheidungen in Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsangelegenheiten.

Richter

Vorsitzender
VRLG Kuhs

Stellvertr. Vorsitzende

RinLG Zürker

Beisitzer
RLG Klewin


Serviceteam

Justizbeschäftigte Spengler
Telefon: 06341 - 22306
Telefax: 06341 - 22386



Verwaltung

Präsidentin des Landgerichts
Müller-Rospert

Vizepräsident des Landgerichts
Dr. Knoll

 

Geschäftsleitung

Justizamtsrat
Wasem

06341 - 22304

Servicemitarbeiterinnen

Justizbeschäftigte
Dreisigacker
06341 - 22302

Justiz
beschäftigte
Rippberger
06341 - 22303

Justiz
beschäftigte
Benzinger
06341 - 22303

 

Bezirksrevisor

Justizamtmann
Naegele

06341 - 22333

 

Mediendezernent

VzPräsLG
Dr. Knoll

Telefon:
06341 - 22300

Fax:
06341 - 22387

 

Bücherei

Amtsinspektor
Braun

06341 - 22326

 

IT - Referat

AI Eichinger
06341 - 22440

JHS Burckgard
06341 - 22439

JOS Dorsch
06341 - 22438

JBer Heupel
06341 - 22439