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Bewährungshilfe


Die Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Mainz hat einen Dienstsitz Mainz mit den Außenstellen Alzey und Bingen sowie den Dienstsitz Worms.

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Gericht hat Ihnen einen Strafrest oder Ihre Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Für die Dauer Ihrer Bewährungszeit oder eines Teils davon hat das Gericht Ihnen einen Bewährungshelfer beigeordnet.

Wer sind BewährungshelferInnen?

BewährungshelferInnen haben ein Studium im Bereich Sozialarbeit oder Sozialpädagogik abgeschlossen und sind bei der Justiz (Landgericht) beschäftigt.

Welche Aufgaben hat ein/e Bewährungshelfer/in?

Unsere Aufgaben sind im Strafgesetzbuch (StGB) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt: einerseits sollen wir die vom Gericht beschlossenen Auflagen und Weisungen überwachen, die im Bewährungsbeschluss aufgeführt sind (Arbeitsauflage, Geldbuße, Schadenswiedergutmachung, Kontakt zum Bewährungshelfer); andererseits sollen wir Ihnen bei der Bewältigung von Problemen und Schwierigkeiten im alltäglichen Leben helfend zur Seite stehen.
Wir müssen das Gericht über die Einhaltung der Auflagen, die Lebensführung (Wohnung, Arbeit, Freizeit�.) und ggfl. neue Straftaten informieren.
In der Bewährungszeit führen wir eine Akte, in der Berichte Vermerke über Gespräche und sonstiger Schriftwechsel abgeheftet sind.


Unsere Angebote für Sie sind z.B.:
  • Beratung , Unterstützung und praktische Hilfen in Umgang mit Behörden
    wie Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt usw.
  • Auseinandersetzung mit Ihrer Vorgeschichte und den Ursachen Ihrer Straftat
  • Beratung bei Suchtgefährdung oder Suchtgefährdung oder Suchtproblemen
  • Informationen über und Vermittlung an Beratungsstellen
    ( Sucht-, Schuldner- Ehe-, Erziehungsberatung usw.) 
  • Informationen über Therapieeinrichtungen, Wohngruppen und übernachtungsmöglichkeiten
  • Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen bei persönlichen, finanziellen und 
    rechtlichen Problemen
  • Einfach Zeit für ein Gespräch.
Da diese Angebote immer individuell sein werden, wird in einem Erstgespräch geklärt, wir die weitere Zusammenarbeit aussehen kann. Hier können Sie Wünsche und Bedürfnisse, aber auch Ihre ängste und Zweifel ansprechen.


Was Sie von uns erwarten können
  • Wir möchten gerne vertrauensvoll mit Ihnen zusammenarbeiten
  • Hausbesuche führen wir in der Regel nur nach Absprache oder
    Vorankündigung durch
  • über die Berichte an das Gericht sprechen wir nach Möglichkeit vorher 
  • Gesprächsinhalte behandeln wir vertraulich
  • Wir sind zur Verschwiegenheit Dritten gegenüber verpflichtet.
Aber:

Wir haben kein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen daher in Berichten und in Gerichtsverhandlungen wahrheitsgemäß über Ihre Lebensführung berichten.

Was können Sie zum Gelingen Ihrer Bewährung beitragen?
  • Ehrliche Mitarbeit und Gesprächsbereitschaft
  • Einhaltung der vereinbarten Absprachen und Termine
  • Mitteilung über alle für die Bewährung wichtigen Veränderungen wie
    Wohnungswechsel, längere Abwesenheit, Arbeitsplatzverlust, Verhinderung 
    der Auflagenerfüllung usw.
  • Mut und Willen zur persönlichen Veränderung und die hierzu erforderliche
    Eigeninitiative
Wenn wir nicht miteinander auskommen
  • sollten wir darüber reden
  • können sie sich an das zuständige Gericht wenden
  • ist in Ausnahmefällen der Wechsel des Bewährungshelfers möglich
Wodurch Sie Ihre Bewährung gefährden:
  • durch neue Straftaten
  • durch Nichteinhaltung Ihrer Auflagen und Weisungen
  • durch mangelnden Kontakt zum Bewährungshelfer
Gerichtliche Maßnahmen können dann sein:
  • Anhörungstermin beim Richter
  • Zusätzliche Auflagen und Weisungen
  • bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann Jugendarrest verhängt werden
  • Verlängerung der Bewährungszeit
  • Widerruf der Bewährung
  • Sicherungshaftbefehl
Was außerdem noch wichtig ist

Bei neuen Gerichtsverfahren können wir eine Stellungnahme über den Bewährungsverlauf abgeben.
Wenn die Bewährungszeit sehr gut verläuft, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Beendigung oder die Aufhebung der hauptamtlichen Bewährungsaufsicht zu stellen.

Neben der Einzelbetreuung bietet die Bewährungshilfe über die Kooperation mit den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe auch Projekt - und Gruppenarbeit an. Dies sind insbesondere Wohn- und Beschäftigungsprojekte, aber auch soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training und freizeitpädagogische Angebote. Detaillierte Angaben hierzu finden Sie unter der Broschüre �Straffälligenhilfe auf neuen Wegen" die Sie unter Broschüren auf der Homepage des Ministeriums der Justiz herunterladen können.

Weitere Einrichtungen mit denen wir Zusammenarbeiten und die Ihnen auch Unterstützung geben können:
  • opfer- und täterHILFE rheinhessen e.V.