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Geschäftsverteilung


Die Besetzung der Kammern und die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die einzelnen Kammern ist im Geschäftsverteilungsplan bestimmt.

Der Geschäftsverteilungsplan wird durch das Präsidium des Landgerichts, das aus dem Präsidenten und sechs gewählten Richtern besteht, vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer beschlossen.

Der vollständige Geschäftsverteilungsplan liegt auf der

Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts
1.OG, Zimmer 109


zur Einsicht aus.


Einen Auszug des aktuellen Geschäftsverteilungsplans bieten wir als PDF-Datei an.

Beachten Sie bitte, dass Sie zum Öffnen einer pdf-Datei ein spezielles Programm benötigen.
Eine Auswahl von entsprechenden Programmen erhalten Sie über Internet-Suchmaschinen.

Verwaltungsaufgaben des Landgerichts Mainz

Der Geschäftsbereich Justizverwaltung umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Allgemeines Justizverwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Verwaltung der Justizgebäude

  • Allgemeines öffentliches Dienstrecht, Tarifvertragsrecht der Richter, Beamten, Beschäftigten

  • allgemeine Dienstaufsicht

  • Dienstaufsicht über die Notare des Landgerichtsbezirks

  • Mitwirkung von Laien in der Rechtspflege (ehrenamtliche Handelsrichter, Schöffen, Schiedspersonen)

  • Organisation des richterlichen Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk

  • Organisation der Behörde (Geschäftsverteilung) sowie Verwaltungsmodernisierung

  • Ausbildung im öffentlichen Dienst

  • Allgemeine und IT-orientierte Fortbildung

  • Steuerung von IT-Angelegenheiten

  • Datenschutz

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden

  • Erteilung der Apostille bzw. Legalisationen für das Ausland

  • Statistikangelegenheiten

  • Gesetzliche oder durch Verwaltungsvorschrift auferlegte Prüfungsgeschäfte, die von Mitarbeitern der Verwaltung, der Bezirksrevisorin und dem Gerichtsvollzieherprüfungsbeamten erledigt werden

  • Aufgaben und Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz