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Gerichtsinterne Mediation


Gerichtsinterne Mediation beim Landgericht Trier

Information für Rechtsanwälte, Bürger und Unternehmen

Sie haben Klage beim Landgericht Trier erhoben oder sind verklagt worden. Was jetzt ?

Das Landgericht Trier, modern ausgestattet und bürgerfreundlich, wird dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich vor dem Richter im Verhandlungstermin gütlich zu einigen. Aber ein Zivilprozess erfordert seine Zeit und führt zu Belastungen: Gespräche mit Ihrem Anwalt, Schriftsätze mit belastenden Vorwürfen,  Beweisaufnahmen und Gerichtsterminen. Die Vernehmung von Zeugen und die Einholung von Gutachten kostet unter Umständen viel Geld. Der Verfahrensausgang ist ungewiss, selbst wenn Sie in erster Instanz gewonnen haben, kann sich ein Berufungs- oder gar ein Revisionsverfahren anschließen. Und ist ein Gerichtsurteil für Sie persönlich wirklich die richtige Lösung?

Deshalb bietet das Landgericht Trier Ihnen zusätzlich zum Prozess einen neuen Weg an: die gerichtliche Mediation durch besonders ausgebildete Richterinnen und Richter. Damit können Sie auch noch nach Klageerhebung einen Rechtsstreit und ein Urteil im Einvernehmen aller Konfliktbeteiligten vermeiden.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. Die Mediatorin oder der Mediator unterstützt die Beteiligten durch eine besondere Form der Gesprächsführung bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Konfliktlösung, die sich an den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien orientiert.

Der Mediator

• ist neutral und allparteilich

• entscheidet nicht

• gibt keinen rechtlichen Rat

• sorgt für einen fairen Verlauf des Gesprächs in der Mediation

• ist zur Vertraulichkeit verpflichtet

Der Mediationsrichter ist außerdem nie der für Ihren Prozess zuständige Richter !

Die Mediation hat für die Parteien und die Anwälte folgende Vorteile:

• Selbstbestimmung: unter neutraler Vermittlung gelangen Sie zu einer selbst erarbeiteten Lösung Ihres Konfliktes

• Maßarbeit: die von Ihnen selbst erarbeitete Lösung orientiert sich an Ihren Bedürfnissen und Ihren Interessen

• Weniger Stress und Kosten: Vermeidung langer Verfahrensdauer durch mehrere Instanzen und hoher Verfahrenskosten durch Vernehmung von      Zeugen und Einholung von Sachverständigengutachten

• Eine Einigung, die hält: Lösungen, die beide Seiten gemeinsam gefunden haben, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit tragfähiger

• Beziehungen erhalten: ein Konflikt, der gemeinsam beigelegt wird, kennt keine Sieger und Verlierer, sondern nur Gewinner; dies schafft die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit

• Kosten: es entstehen keine zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten

• Freiwilligkeit: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Mediation zu beenden und das streitige Verfahren ohne wesentlichen Zeitverlust fortzusetzen

Einleitung der Mediation: Sie können jederzeit in Ihrem Verfahren eine Mediation anregen. Die Erfahrung zeigt, je früher dies geschieht, desto vorteilhafter ist dies für die Parteien. Achtung: Richterliche und gesetzliche Fristen sind unabhängig von einem Mediationsverfahren stets einzuhalten!

Sollten Sie weitere Fragen zur gerichtsinternen Mediation haben, können Sie sich gerne jederzeit an die Mediatoren des Landgerichts wenden:

Dr. Manfred Grüter
Vizepräsident des Landgerichts
0651 / 466 - 1131
manfred.grueter@ko.mjv.rlp.de

Corinna Kraus
Richterin
0651 / 466 - 1114
corinna.kraus@ko.mjv.rlp.de

Mediationskonzept für das Landgericht Trier