Zeugenkontaktstelle
Was können wir für Sie tun?
Die Zeugenkontakstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer "ersten Hilfe" durch "Rat und Tat" vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.
Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:
"RAT" Information
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Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
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allgemeine Erläuterungen
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der Ladung,
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des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
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der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
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ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,
ohne Rechtsberatung, -
Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.
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"TAT" Praktische und fürsorgliche Hilfen
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Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,
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Vermittlung des Kontakts zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
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Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,
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allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwiereigkeiten,
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notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
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Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfalls.
Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.
Wann und wo sind wir für Sie da?
Die Zeugenkontaktstelle finden Sie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes von Amts- und Landgericht Trier, Justizstraße 2-6, 54290 Trier (Infothek von Amts- und Landgericht Trier).
Sie ist besetzt
Montag bis Donnerstag in der Zeit von a) 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
b) 13:30 Uhr bis 15:30 UhrFreitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Sie erreichen uns fernmündlich unter 0651/466-1000.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Tanja Rietz
Frau Christine Thömmes
Frau Rita Hoffeld
Per E-Mail erreichen Sie die Zeugenkontaktstelle unter:
