Allgemeine Hinweise
| Hinweise für Prozessbeteiligte |
Schwierige Rechtsfragen, lange Zeugenbefragungen und viele andere Umstände können auch bei sorgfältiger Vorbereitung der mündlichen Verhandlung dazu führen, dass Prozessbeteiligte (Parteien und Zeugen oder deren Begleitpersonen) über einen längeren Zeitraum im Gebäude des Oberlandesgerichts warten müssen. Zur Überbrückung solcher Wartezeiten ist im Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts (Regierungsstraße 7 - Zimmer 6) ein Warteraum für Prozessbeteiligte eingerichtet; vormittags können dort auch Getränke und kleinere Speisen erworben werden. Für Prozessbeteiligte mit Kindern ist im Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts (2. Obergeschoss - Zimmer 210) ein Kinderspielzimmer mit Spielsachen eingerichtet. (Abbildung) | |||||||||||||
| Hinweise zur Anwaltlichen Vertretung |
Vor dem Oberlandesgericht besteht in fast allen Verfahren (insbesondere in Zivilsachen oder Familiensachen) gesetzlich sog. »Anwaltszwang«, d.h. die Parteien können rechtswirksam keine eigenen Anträge stellen, sondern müssen einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. - Kann eine Partei auf Grund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen, so besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Für Angeklagte und Beschuldigte in Strafsachen besteht grundsätzlich kein »Anwaltszwang«, so dass diese einen Rechtsanwalt zu ihrer Verteidigung nicht beauftragen müssen. Jedoch wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn das Gesetz es wegen der Schwere des Tatverdachts oder der Schwierigkeit des Verfahrens vorsieht. Das ist u.a. immer dann der Fall, wenn das Oberlandesgericht in erster Instanz verhandelt, ein Verbrechen der Verfahrensgegenstand ist, oder der Angeklagte sich bereits mindestens drei Monate in Untersuchungshaft befindet. - Diese Ausnahme vom »Anwaltszwang« gilt im Wesentlichen für die Durchführung des Strafverfahrens. Revisionsanträge und ihre Begründung können auch Angeklagte in Strafsachen nicht durch eigene Schriftsätze einreichen. Hinweis: Die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin führt ein bundesweites Rechtsanwaltsregister; dieses kann online unter Auch die | |||||||||||||
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| Nacht- briefkasten |
Auch außerhalb der Dienstzeiten kann durch Einwurf in den sog. »Nachtbriefkasten« ein fristgerechter Zugang von Schriftstücken erfolgen. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0.00 Uhr eingeworfen werden, erhalten den Eingangsstempel des neuen Tages.
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| Entscheidungen des Oberlandesgerichts |
Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz finden Sie in der Entscheidungsdatenbank der Justiz Rheinland-Pfalz unter dem Menüpunkt »Rechtsprechung« in der Menüleiste links. | |||||||||||||
| Telefon- verzeichnis |
Das vollständige Telefonverzeichnis des Oberlandesgerichts Koblenz finden Sie unter dem Menüpunkt »Organisation«. | |||||||||||||
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| Bankverbindung |
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