Die folgenden Links führen Sie zu Seiten mit näheren Informationen über:
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Rechtsreferendarin / Rechtsreferendar Hier finden Sie nähere Informationen über den juristischen Vorbereitungsdienst nach der ersten juristischen Staatsprüfung (Bewerbung und Einstellung - Gang der Ausbildung - Ansprechpartner - Formulare) |
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Für Schulabgänger von Realschulen und Gymnasien bietet das Oberlandesgericht Koblenz interessante Berufsausbildungen an, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Kombination von Lehr- und Studiengängen zusammen mit einer praktischen Ausbildung umfassend auf ihre künftigen Aufgaben vorbereiten:
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| erforderliche Schulbildung: Hochschulreife oder Fachhochschulreife |
Ausbildungsverlauf: Fachwissenschaftliches Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft - Ausbildungsdauer: 3 Jahre |
| Kurzbeschreibung: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen die Ihnen - auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) - übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von den anderen Beamtinnen und Beamten. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. - Lesen Sie mehr: |
Informationen über das Berufsbild und Ihre Bewerbung |
| Ihr Ansprechpartner: Herr Markus Graf - Tel.: 0261 102-2623 |
Informationen über Schülerpraktika |
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Justizfachwirtin / Justizfachwirt |
| erforderliche Schulbildung: Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand |
| Ausbildungsverlauf: Praxisbezogene und theoriegeleitete Ausbildung - Ausbildungsdauer: 2 Jahre |
| Kurzbeschreibung: Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum. Der Aufgabenbereich umfasst dabei auch Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen. - Lesen Sie mehr: |
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Das Oberlandesgericht Koblenz ist für die Einstellung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz zuständig.
Nachfolgend finden Sie eine kurze Darstellung der Berufsbilder bei den Gerichten des Oberlandesgerichtsbezirks:
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Richter/-in
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Einstellungsbehörde: Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den richterlichen Dienst erfolgt in Rheinland-Pfalz zentral durch das Ministerium der Justiz in Mainz.
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Hinweis: Nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) erwirbt die Befähigung zum Richteramt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschließt. [zum Vorbereitungsdienst: siehe oben]
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Rechtspfleger/-in
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Einstellungsbehörde: Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz
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Einstellung zur Ausbildung als Rechtspflegeranwärter/in [siehe oben]
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Bewährungshelfer/-in im Sozialdienst der Justiz
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Einstellungsbehörden: Die Präsidentin des Landgerichts Bad Kreuznach oder die Präsidenten der Landgerichte Koblenz, Mainz und Trier
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Erläuterung: Wird die Vollstreckung eine Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt, wird vom Gericht ein/e Bewährungshelfer/in bestellt, um dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Die Bewährungshelfer helfen insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Suchttherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen. Die Bewährungshelfer überwachen auch im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Bewährungsauflagen und Weisungen und berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Das Gericht kann haupt- oder ehrenamtliche Bewährungshelfer/innen bestellen. Voraussetzung für die Einstellung als hauptamtliche/r Bewährungshelfer/in ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Diplom-Sozialpädagogen (FH) bzw. zum Sozialpädagogen (grad.) oder die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in. Die Einstellung (durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts) erfolgt, soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis nach den Bestimmungen über die Laufbahnen mit besonderer Fachrichtung noch nicht vorliegen, in einem tariflichen Arbeitsverhältnis unter Einstufung in der Entgeltgruppe 10 TV-L.
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Justizfachwirt/-in
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Einstellungsbehörde: Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz
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Einstellung zur Ausbildung als Justizfachwirt/-in [siehe oben]
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Gerichtsvollzieher/-in
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Hierbei handelt es sich um eine Sonderlaufbahn für Justizfachwirte. Die Stellen werden justizintern ausgeschrieben.
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Justiz- wachtmeister/-in
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Einstellungsbehörden: Die jeweiligen Behördenleiter (z.B. der Amtsgerichte, der Landgerichte oder des Oberlandesgerichts) Besetzbare Stellen werden in der Regel in der örtlichen Presse ausgeschrieben.
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Einstellung in einem tariflichen Arbeitsverhältnis, später Ausbildung als Justizoberwachtmeisteranwärter/in.
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Erläuterung: Die Justizwachtmeister/innen sind für den Auskunftsdienst an der Pforte, der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den Sitzungsdienst in Gerichtsverhandlungen, Aktentransporte, Zustellungen, Besorgung des Posteingangs und Postausgangs und gegebenenfalls Vorführungen zu Gerichtsterminen zuständig. Voraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand sowie volle gesundheitliche Eignung. Die spätere Ausbildung dauert 6 Monate (Zeiten aus einem tariflichen Arbeitsverhältnis werden bis zu 5 Monaten angerechnet). Neben der praktischen Ausbildung bei Gericht, einer Justizvollzugsanstalt und im Vorführdienst findet fachtheoretischer Unterricht sowie eine Unterweisung im waffenlosen Kampf und in erster Hilfe statt.
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Justizbeschäftigte
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Einstellungsbehörden: Die jeweiligen Behördenleiter (z.B. der Amtsgerichte, der Landgerichte oder des Oberlandesgerichts) Besetzbare Stellen werden in der Regel in der örtlichen Presse ausgeschrieben.
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Erläuterung: Die Justizbeschäftigten sind bei den Gerichten in den Serviceeinheiten eingesetzt. Erwartet wird die Bereitschaft im Team zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen, sich fortzubilden und mit moderner Bürotechnik umzugehen. Fertigkeiten in Textverarbeitungen sind erwünscht. Weitere berufsspezifische Kenntnisse werden am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen vermittelt. Eine Ausbildung zur Justizfachangestellten ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich. Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Je nach der zu verrichtenden Tätigkeit erfolgt die Einstufung in eine bestimmte Entgeltgruppe (2 bis 8). Das Entgelt richtet sich nach der Tätigkeit. Die wöchentliche Arbeitszeit der vollbeschäftigten Justizbeschäftigten beträgt derzeit 39 Stunden. Auch Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
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| Formulare: |
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Für Beamtenanwärter und Rechtsreferendare, die bereits eingestellt worden sind, sowie für die Mitarbeiter der Gerichte haben wir einige dienstliche Formulare digitalisiert und auf einer eigenen Seite zum Download bereit gestellt. - Um auf diese Seite zu gelangen, klicken Sie bitte auf das Symbol rechts.
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Zur Zeit finden Sie dort folgende Formulare im PDF-Format: - Reisekostenabrechnung - Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Unfallanzeige
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