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Dieses Bild zeigt die Gebäude des Oberlandesgerichts Koblenz mit Innen- und Außenansicht
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Justizfachwirtin / Justizfachwirt


Wappen von Rheinland-Pfalz



 I. Berufsbild: Aufgaben und Tätigkeiten
Grafik: Berufsbild

Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten:

Verwaltung der »Serviceeinheiten«,
d.h. insbesondere die Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle

In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und -fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Der Aufgabenbereich umfasst dabei auch Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.

Zudem ist die Fähigkeit zur Teamarbeit in den »Serviceeinheiten« gefragt. - Die Tätigkeiten werden durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.

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 II. Schülerpraktika

Für interessierte Schülerinnen und Schüler besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Amtsgericht zu absolvieren. Während des Praktikums werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den verschiedenen Abteilungen des Amtsgerichts sowie mit der Tätigkeit einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts und mit der Verwaltung der »Serviceeinheiten« vertraut gemacht.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte frühzeitig vor dem von Ihnen gewünschten Termin schriftlich an das Amtsgericht Ihrer Wahl. - Es empfiehlt sich, dort zunächst vorab telefonisch die Möglichkeit eines Praktikums sowie die Einzelheiten der Bewerbung zu erfragen. Die entsprechenden Anschriften und Telefonnummern der Amtsgerichte finden Sie unter dem Menüpunkt »Gerichte des Bezirks«.

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 III. Ausbildung

Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert zwei Jahre und erfolgt:

1.  bei einer Staatsanwaltschaft      1 Monat
2. bei einem Amtsgericht 2 Monate
3. Einführungslehrgang 2 Monate
4. bei einem Amtsgericht 3 Monate
5. Hauptlehrgang 2 Monate
6. bei einem Amtsgericht 9½ Monate
7. bei einer Staatsanwaltschaft  2½ Monate
8. Abschlusslehrgang 2 Monate

Die Lehrgänge (Nr. 3, 5 und 8) sollen den Anwärterinnen und Anwärtern (so heißen die Auszubildenden im öffentlichen Dienst) die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln. Einführungs- und Hauptlehrgang sollen die bereits durchlaufene praktische Ausbildung nochmals theoretisch aufarbeiten und die bevorstehende Ausbildung theoretisch vorbereiten. Der Abschlusslehrgang dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes.
Der Einführungslehrgang und der Hauptlehrgang werden zentral im Justizausbildungszentrum in Saarburg durchgeführt, der Abschlusslehrgang findet im Lehrgangsgebäude der Justizverwaltung in Bad Münster am Stein (nahe Bad Kreuznach) statt.

Grafik: Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.

Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt, die einmal wöchentlich stattfinden.

An den Abschlusslehrgang schließt sich unmittelbar der schriftliche Teil der Laufbahnprüfung an.

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 IV. Bewerbung und Einstellung

Die Justizverwaltung Rheinland-Pfalz stellt in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres Anwärterinnen und Anwärter für den Beruf der Justizfachwirtin bzw. des Justizfachwirts ein.

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.  die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt, und
2.  eine Realschule erfolgreich abgeschlossen hat,
oder eine Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

Außerdem müssen hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben vorhanden sein oder erworben werden. Der Nachweis darüber kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.


Ihre Bewerbung richten Sie an:
Präsident des Oberlandesgerichts  
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Bewerbungen um Einstellung in der Pfalz sind dagegen zu richten an:
Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts
Schlossplatz 7
66482 Zweibrücken

Der Bewerbung ist beizufügen:
Grafik: Bewerbungsunterlagen ein vollständiger, tabellarischer Lebenslauf,
Grafik: Bewerbungsunterlagen eine Kopie des letzten Schulzeugnisses,
Grafik: Bewerbungsunterlagen ggf. Zeugnisse über bisherige Beschäftigungsverhältnisse.


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 V. Laufbahn

Im Falle der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung bestanden ist, endet das Beamtenverhältnis. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht.
Jedoch können erfolgreich geprüfte Anwärterinnen und Anwärter unter Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses und der vorhandenen Stellen damit rechnen, dass sie als Justizsekretärin bzw. Justizsekretär in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.
Nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit können dann die Beamtinnen und Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.

 Eine Karte von Deutschland mit dem OLG-Bezirk Koblenz
Einsatzmöglichkeiten bestehen im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz bei den 31 Amtsgerichten des Bezirks, bei den Landgerichten oder den Staatsanwaltschaften in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie bei dem Oberlandesgericht Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und der Landesjustizkasse Mainz; außerdem bei den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten in Rheinland-Pfalz.
Die Ausbildung gilt bundesweit. Grundsätzlich ist daher auch ein Wechsel in den Justizbereich der anderen Bundesländer oder des Bundes möglich.

Die praktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter bei einem Amtsgericht (Ausbildungsabschnitte 2, 4 und 6) wird in der Regel bei einem größeren Amtsgericht in der Nähe des Wohnortes erfolgen.
Die Verwendung der nach der Prüfung übernommenen Beamtinnen und Beamten auf Probe richtet sich nach dem örtlichen Bedarf der Justizbehörden.

Justizsekretärinnen und Justizsekretäre (Besoldungsgruppe A 6) können unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes und im Rahmen der vorhandenen Planstellen mit einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A 7 rechnen und später bis zu den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 aufsteigen.

Justizfachwirtinnen und -fachwirte können zu der Gerichtsvollzieherlaufbahn zugelassen und nach einer weiteren Ausbildung von 20 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ernannt werden.

Hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte haben weiter die Möglichkeit, zum Aufstieg zugelassen zu werden. Nach einer Ausbildung von drei Jahren und nach Ablegen einer Aufstiegsprüfung können sie dann als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger eingesetzt werden.

Grafik: Besoldung  Besoldung:

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 59 bis 66) gewährt. Die Anwärterbezüge betragen zur Zeit etwa 970 Euro im Monat.
Die Dienstbezüge nach der Laufbahnprüfung bestehen aus Grundgehalt und gegebenenfalls Familienzuschlag und Stellenzulage.

Beamtinnen und Beamte sind nach sozialrechtlichen Vorschriften in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten. In Krankheits- und Pflegefällen wird eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen können sich Beamtinnen und Beamte freiwillig auch in einer privaten Krankenversicherung versichern.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an:
Frau Rita Moskopp bei dem Oberlandesgericht Koblenz,
Telefon: 0261 102-2625