Dipl. Rechtspflegerin (FH) / Dipl. Rechtspfleger (FH)
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| I. Berufsbild: Aufgaben und Tätigkeiten |
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Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte.
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| II. Schülerpraktika |
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Für interessierte Schülerinnen und Schüler besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Amtsgericht zu absolvieren. Während des Praktikums werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den verschiedenen Abteilungen des Amtsgerichts sowie mit der Tätigkeit einer Rechtspflegerin bzw. eines Rechtspflegers vertraut gemacht. |
| III. Ausbildung |
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Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
Die Studiengänge I und II finden an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege - des Landes Baden-Württemberg statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht. |
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| IV. Bewerbung und Einstellung |
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Die Justizverwaltung Rheinland-Pfalz stellt in der Regel zum 1. September eines jeden Jahres Anwärterinnen und Anwärter für die Rechtspflegerlaufbahn ein. Bewerbungen für den Einstellungstermin 1. September 2012 sind nicht mehr möglich. Der Beginn des Bewerbungsverfahrens für den Einstellungstermin 1. September 2013 wird frühzeitig bekannt gegeben.
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| V. Laufbahn |
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Mit Falle der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Die Rechtspflegerausbildung ist bundesweit anerkannt. Grundsätzlich ist daher auch ein Wechsel in andere Bundesländer möglich. Die praktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter wird in der Regel bei einem größeren Amtsgericht in der Nähe des Wohnortes durchgeführt - Die Verwendung der nach der Prüfung übernommenen Beamtinnen und Beamten auf Probe richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Justizbehörden. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 59 bis 66) gewährt. Die Anwärterbezüge betragen z.Zt. etwa 910 Euro im Monat. Die Dienstbezüge nach der Laufbahnprüfung bestehen aus Grundgehalt und gegebenenfalls Familienzuschlag und Stellenzulage. Sie betragen für ledige Beamtinnen und Beamte z.Zt. etwa 2100 Euro. Beamtinnen und Beamte sind nach sozialrechtlichen Vorschriften in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen sollten sich Beamtinnen und Beamte freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern; sie müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. |
| Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an: Herrn Markus Graf bei dem Oberlandesgericht Koblenz, Telefon: 0261 102-2623 E-M@il: Markus.Graf-Falls Sie die Adresse als Text kopiert haben, löschen Sie bitte diesen Hinweis-Text wieder aus der Adresse; Wir danken für Ihr Verständnis!-@ko.mjv.rlp.de |

