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Dieses Bild zeigt die beiden Gebäude des Oberlandesgerichts Koblenz sowie die Fachhochschule Schwetzingen
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Dipl. Rechtspflegerin (FH) / Dipl. Rechtspfleger (FH)


Wappen von Rheinland-Pfalz


 I. Berufsbild: Aufgaben und Tätigkeiten
Grafik: Berufsbild  

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Sie nehmen die ihnen - auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) - übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Beamten.

Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten:
Entscheidungen in Grundbuchsachen
(z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung)
Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen
(Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
  Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
  Aufgaben des Vormundschaftsgericht, insbesondere
Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit
  Aufgaben des Nachlassgerichts,
z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
  Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte:
In den Rechtsantragstellen helfen sie Rechtssuchenden weiter (z.B. durch Aufnahme von Klagen) und erteilen in Fällen der Beratungshilfe, soweit zulässig, kostenlos Rechtsauskünfte
  Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung
  Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
  Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung
  Aufgaben des Vollstreckungsgerichts;
dazu gehören insbesondere der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Pfändung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren
  Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften
(einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen)
Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung
(z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)



Grafik: Hinweis auf einen Film

Im Filmportal BERUFE.TV der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch einen Link öffnet in neuem Fenster Film über den Beruf des Rechtspflegers.

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 II. Schülerpraktika

Für interessierte Schülerinnen und Schüler besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Amtsgericht zu absolvieren. Während des Praktikums werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den verschiedenen Abteilungen des Amtsgerichts sowie mit der Tätigkeit einer Rechtspflegerin bzw. eines Rechtspflegers vertraut gemacht.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte frühzeitig vor dem von Ihnen gewünschten Termin schriftlich an das Amtsgericht Ihrer Wahl. - Es empfiehlt sich, dort zunächst vorab telefonisch die Möglichkeit eines Praktikums sowie die Einzelheiten der Bewerbung zu erfragen. Die entsprechenden Anschriften und Telefonnummern der Amtsgerichte finden Sie unter dem Menüpunkt »Gerichte des Bezirks«.

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 III. Ausbildung

Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:

1. Studium I an der Fachhochschule Schwetzingen   12 Monate
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft 12 Monate
3. Studium II an der Fachhochschule Schwetzingen 12 Monate

Die Studiengänge I und II finden an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege - des Landes Baden-Württemberg statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht.

Wegen Umbauarbeiten am bisherigen Standort der Fachhochschule ist der Vorlesungsbetrieb seit dem 1. September 2009 bis auf Weiteres nach 68167 Mannheim, Käfertaler Straße 190 verlegt.

Die Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft soll die Fähigkeit vermitteln, die im Fachstudium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus sollen die Anwärter angeleitet werden, die Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, Entscheidungen zu treffen und diese klar zu begründen. Auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wird geübt.
Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch eine Arbeitsgemeinschaft ergänzt.

Die schriftliche Rechtspflegerprüfung findet gegen Ende des Studiums II vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt. - Auf Grund der der bestandenen Rechtspflegerprüfung verleiht die Fachhochschule dann den akademischen Grad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".


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 IV. Bewerbung und Einstellung

Die Justizverwaltung Rheinland-Pfalz stellt in der Regel zum 1. September eines jeden Jahres Anwärterinnen und Anwärter für die Rechtspflegerlaufbahn ein.

Bewerbungen für den Einstellungstermin 1. September 2012 sind nicht mehr möglich.

Der Beginn des Bewerbungsverfahrens für den Einstellungstermin 1. September 2013 wird frühzeitig bekannt gegeben.



In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt, und
2. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.

Ihre Bewerbung richten Sie an:
Präsident des Oberlandesgerichts  
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Bewerbungen um Einstellung in der Pfalz sind dagegen zu richten an:
Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts
Schlossplatz 7
66482 Zweibrücken

Der Bewerbung ist beizufügen:
Grafik: Bewerbungsunterlagen ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf,
Grafik: Bewerbungsunterlagen unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre sowie Zeugnisse und Unterlagen, die den Erwerb der Allgemeinen   Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
Grafik: Bewerbungsunterlagen evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen und Prüfungen seit der Schulentlassung.


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 V. Laufbahn

Mit Falle der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

Nach erfolgreicher Rechtspflegerprüfung besteht  kein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Die Auswahl, welche Prüflinge als Justizinspektoren im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, richtet sich nach dem Prüfungsergebnis auf der Grundlage der vorhandenen Stellen.

 Eine Karte von Deutschland mit dem OLG-Bezirk Koblenz
Einsatzmöglichkeiten bestehen im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz bei den 31 Amtsgerichten, bei den Landgerichten oder den Staatsanwaltschaften in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie bei dem Oberlandesgericht Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und der Landesjustizkasse Mainz; außerdem bei den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz.
Die Rechtspflegerausbildung ist bundesweit anerkannt. Grundsätzlich ist daher auch ein Wechsel in andere Bundesländer möglich.

Die praktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter wird in der Regel bei einem größeren Amtsgericht in der Nähe des Wohnortes durchgeführt - Die Verwendung der nach der Prüfung übernommenen Beamtinnen und Beamten auf Probe richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Justizbehörden.

Justizinspektorinnen und Justizinspektoren (Besoldungsgruppe A 9) können unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes und im Rahmen der vorhandenen Planstellen mit einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A 10 bis A 11 rechnen und später bis zu den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 nebst Amtszulage aufsteigen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, nach einer internen Ausbildung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt bestimmte Tätigkeiten der Staatsanwälte (z.B. Durchführung von Ermittlungen, Anklageerhebung) zu übernehmen.

Grafik: Besoldung Besoldung:

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 59 bis 66) gewährt. Die Anwärterbezüge betragen z.Zt. etwa 910 Euro im Monat.
Die Dienstbezüge nach der Laufbahnprüfung bestehen aus Grundgehalt und gegebenenfalls Familienzuschlag und Stellenzulage. Sie betragen für ledige Beamtinnen und Beamte z.Zt. etwa 2100 Euro.

Beamtinnen und Beamte sind nach sozialrechtlichen Vorschriften in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen sollten sich Beamtinnen und Beamte freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern; sie müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an:
Herrn Markus Graf bei dem Oberlandesgericht Koblenz,
Telefon: 0261 102-2623
E-M@il: Markus.Graf-Falls Sie die Adresse als Text kopiert haben, löschen Sie bitte diesen Hinweis-Text wieder aus der Adresse; Wir danken für Ihr Verständnis!-@ko.mjv.rlp.de
letzte Änderung: 10.05.2012