Rechtsreferendarin / Rechtsreferendar
|
|
|
| I. Allgemeines |
Das Referendariat in Rheinland-Pfalz wird in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet.
Bei gleicher Zahl von Wertungspunkten erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der in der ersten juristischen Staatsprüfung erzielten Prüfungsgesamtnote, wobei die Prüfungsgesamtnote der Bewerberinnen und Bewerber, welche die erste juristischen Staatsprüfung frühzeitig im Sinne des § 5 d Abs. 5 DRiG abgelegt haben, als um einen Punkt erhöht gilt. Ab dem Einstellungstermin Mai 2011 wird Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Rheinland-Pfalz während der Zivil-, Straf- und Verwaltungsstation die Möglichkeit eröffnet, einen persönlichen Juris-Zugang zu nutzen, um Recherchieren und Lernen effektiver zu gestalten.
|
||||||||||||||||||||
| II. Bewerbung und Einstellung |
|
Rechtsreferendare werden in Rheinland-Pfalz zu dem auf den 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres jeweils folgenden ersten Arbeitstag eingestellt.
Ab Mitte Juli 2012 können Sie die Bewerbungsunterlagen - unter Angabe der vollständigen Anschrift - hier auch per e-Mail anfordern: poststelle.olg@ko.jm.rlp.de Ab dann wird auch wieder die Möglichkeit bestehen, die Bewerbunsunterlagen auf dieser Internet-Seite im PDF-Format zu erhalten. Eine Bewerbung ist dann nur zu dem vorstehend genannten Einstellungstermin möglich. Bewerbungen, die sich auf spätere Termine beziehen, können nicht bearbeitet werden und müssen daher leider unbearbeitet zurückgeschickt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Sofern jedoch eine Auswahl zu treffen ist, stehen soziale Bindungen (z.B. verheiratet, Kinder) an erster Stelle. Vorrangig Berücksichtigung finden auch Bewerber mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis an den Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz, welches als Nebentätigkeit während des Referendariats fortgesetzt werden soll. Im Übrigen richtet sich die Auswahl danach, ob die Bewerber einen gewachsenen Lebensmittelpunkt im gewünschten Landgerichtsbezirk haben (Kriterien: z.B. langjähriger Wohnsitz, Schulausbildung, Lehre, familiäre Anbindung; dagegen bloßer Studienwohnsitz, eine bereits gemietete Wohnung, Verlobung genügen nicht), und/oder wichtige Gründe (z.B. Gemeinderat, nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeit) für den gewünschten Ort vorliegen. Schließlich werden Bewerber mit Herkunft aus Rheinland-Rheinland-Pfalz Bewerbern, die keine der genannten Kriterien aufweisen, bei der örtlichen Zuweisung vorgezogen. |
|
Die Ausbildung beginnt mit der Stage »Zivilrechtspflege« und kann bei den folgenden Gerichten erfolgen: im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz:
beim Landgericht Bad Kreuznach, bzw. bei den Amtsgerichten Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Idar-Oberstein, Simmern; im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken:
beim Landgericht Frankenthal (Pfalz), bzw. bei den Amtsgerichten Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen, Neustadt a.d.W., Speyer; |
| III. Gang der Ausbildung |
Für die Ausbildung in der Verwaltungsstation und in der Strafrechtsstation können Wünsche hinsichtlich der Ausbildungsstelle geäußert werden (§§ 26 Abs. 1, 29 Abs. 1 JAPO). Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wird auf diese Wünsche Rücksicht genommen; ein Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsplatz bei einer bestimmten Behörde besteht allerdings nicht. Die Pflichtstation »Rechtsberatung« (Nr. 4) kann bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien abgeleistet werden; ein Ausbildungsabschnitt soll aber mindestens 3 Monate dauern.
Ihr Wahlfach sowie die gewählte Ausbildungsstelle müssen Sie spätestens zum Ende des 15. Ausbildungsmonats, d.h. bis zum 31. Juli bzw. 31. Januar, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts anzeigen. Die Wahl ist unwiderruflich (§ 33 Abs. 3 JAPO). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
| IV. Referendarausweis |
|
Auf entsprechenden schriftlichen Antrag kann Ihnen von Ihrer Stammausbildungsstelle ein Rerendarausweis erteilt werden. Dem Antrag ist ein aktuelles Lichtbild (Größe 3 x 4 cm) beizufügen. |
| V. Personalrat der Rechtsreferendare |
|
Mit Ablegen der Prüfung ist zum 31. Mai 2011 das einzige Personalratsmitglied aus dem Personalrat der Rechtsreferendarinnen bei dem Oberlandesgericht Koblenz ausgeschieden. |
| VI. Ansprechpartner |
|
Sollten Sie weitere Fragen zur juristischen Ausbildung in Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an die Mitarbeiter der Referendarabteilung des Oberlandesgerichts Koblenz:
|
||||||||||||||
|
|
| VII. Formulare |

