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Wegbeschreibung


Das Oberlandesgericht Koblenz ist in zwei - sich gegenüber stehenden - Dienstgebäuden untergebracht:
Stresemannstraße 1 und Regierungsstraße 7.


 I. Anfahrtswege zum OLG
 II. Routenplanung
 III. Barrierefreier Zugang


I. Anfahrtswege zum Oberlandesgericht Koblenz

Nähere Informationen über die Stadt Koblenz finden Sie unter Link öffnet in neuem Fenster www.koblenz.de.

 Anfahrt mit Bus/Bahn

Ab Hauptbahnhof Koblenz können Sie das Oberlandesgericht zu Fuß in ca. 20 Minuten, per Taxi oder mit dem Bus erreichen. Alle Linien der Koblenzer Busbetreibergesellschaft KEVAG fahren vom Hauptbahnhof zum Zentralplatz, von wo Sie in ca. 5 - 10 Minuten die Oberlandesgerichtsgebäude erreichen können (Gehweg vom Zentralplatz durch die Clemensstraße Richtung Rhein bis Ecke Deinhardplatz / Stadttheater, sodann rechts in die Stresemannstraße bis Haupteingang ).
Die Linie 1 hält gegenüber dem Stadttheater (Haltestelle "Stadttheater") in der Nähe der Stesemannstraße.

Link zu Bahnverbindungen

Bahnverbindungen finden Sie unter Link öffnet in neuem Fenster www.bahn.de und einen Busfahrplan unter Link öffnet in neuem Fenster www.KEVAG.de.

Weitere Informationen über den öffentlichen Regionalverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite Link öffnet in neuem Fenster www.der-takt.de des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.



 Anreise mit dem Pkw

Koblenz ist am einfachsten über die Autobahnen A 61 (aus Richtung Köln/Bonn oder Bingen) oder A 48 (aus Richtung Trier oder der A 3), bzw. über die Bundestraßen B 9 oder B 42 zu erreichen.

Fahrtrichtung

Von der A 61 - Abfahrt "Pfaffenheck/Waldesch" - in Richtung Koblenz auf die Hunsrückhöhenstraße B 327 durch Waldesch nach Koblenz. Vor der Südtangente (Rheinbrücke) in Koblenz abfahren, Richtung "KO-Innenstadt" rechts abbiegen und etwas weiter wieder rechts einordnen -Innenstadt-, unter der Bahnbrücke durch und geradeaus weiter über die Mainzer Straße etwa 2 km. Etwa 100 m nach dem auf der rechten Seite liegenden Schloss rechts abbiegen in die Stresemannstraße.

Fahrtrichtung

Von der A 48 - Abfahrt "Koblenz-Nord" - über die B 9 in Richtung Koblenz-Innenstadt, auf der Europabrücke (über die Mosel) ganz rechts halten (Richtung "Altstadt"); diese Spur führt scharf rechts neben dem Kreisel "Saarplatz" in die Baedeker-Straße. Nach der ersten Linkskurve wieder rechts abbiegen (Richtung "Altstadt") in die Moseluferstraße "Peter-Altmeier-Ufer". Nach etwa 800 m kurz vor dem "Deutschen Eck" rechts abbiegen in die Kastorpfaffenstraße, die (geradeaus) in die Karmeliterstraße übergeht. In Höhe des Hauptjustizgebäudes (Landgericht, etc. auf der rechten Straßenseite) links abbiegen in die Vogelsangstraße, dann rechts in die Regierungsstraße (Dienstgebäude II des OLG). Die Regierungsstraße mündet in die Stresemannstraße (Dienstgebäude I des OLG)

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Nähe der Oberlandesgerichtsgebäude in den Tiefgaragen am Schloss und am Görresplatz.
Die Stadt Koblenz verfügt über ein Parkleitsystem, das Sie über die Belegung der Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze in der Innenstadt informiert.

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II. Lageplan und Routenplanung
Über den Button rechts leiten wir Sie zu einem elektronischen Lageplan des Oberlandesgerichts Koblenz (Stresemannstraße 1):
[Der Link öffnet in einem neuen Fenster.]
Copyright © 2000 Map24
Zum Lageplan des OLG Koblenz
Links des dort erscheinenden Lageplans wird Ihnen auch die Möglichkeit geboten, einen Routenplaner aufzurufen, bei dem das Oberlandesgericht Koblenz bereits als Ziel-Adresse vorbelegt ist. Wenn Sie dort »als Ziel für Routenplanung übernehmen« wählen, können Sie Ihre Start-Adresse eingeben und den Anfahrtsweg detailliert berechnen lassen.

Weitere Internet-Routenplaner finden Sie u.a. bei www.reiseplanung.de oder web.de.

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III. Barrierefreier Zugang

Der Zugang zu den beiden Gebäuden des Oberlandesgerichts Koblenz ist barrierefrei möglich:
a) zum Dienstgebäude I (Stresemannstraße 1) über den Nebeneingang in der Stresemannstraße: unter dem Torbogen des Dienstgebäudes I,
b) zum Dienstgebäude II (Regierungsstraße 7) über den Nebeneingang am Konrad-Adenauer-Ufer (Rheinufer).
Hilfestellung beim Öffnen der Türen kann mit den dort angebrachten Ruftasten angefordert werden.
Entsprechende Parkmöglichkeiten sind in der Nähe beider Eingänge vorhanden.

Die einzelnen Stockwerke beider Gebäude können mit einem rollstuhlgeeigneten Aufzug erreicht werden. Beide Gebäude sind ebenfalls mit einer behindertengerechten Toilette ausgestattet; diese finden Sie im Dienstgebäude I im Erdgeschoss, im Dienstgebäude II im Untergeschoss.

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