Wir über uns
Geschichte des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wurde am 25. November 1946 errichtet. Es hatte als Obergericht weder in Koblenz noch sonst auf dem Gebiet des späteren Bundeslandes Rheinland-Pfalz einen unmittelbaren Vorgänger. Seine Errichtung ergab sich aus der 1945 erfolgten Teilung des Gebiets der früheren Preußischen Rheinprovinz in einen britisch und einen französisch besetzten Teil. Denn damit verlor das in der britischen Besatzungszone gelegene Oberlandesgericht Köln seine Zuständigkeit für den gesamten südlichen Teil der früheren Rheinprovinz mit den Bezirken der Landgerichte Koblenz und Trier.
Zum Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz gehören die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie 31 Amtsgerichte.
Eine Kartenskizze des Oberlandesgerichtsbezirks Koblenz finden Sie unter dem Menüpunkt »Gerichte des Bezirks«.
Das Oberlandesgericht Koblenz, das seine Arbeit ursprünglich mit zwei Zivilsenaten und einem Strafsenat begann, hat heute 14 Zivilsenate, darunter vier Senate für Familiensachen und einen Entschädigungssenat, ferner drei Senate für Strafsachen, einen Kartellsenat, einen Senat für Baulandsachen, einen Senat für Notarsachen und einen Senat für Landwirtschaftssachen.
Etwa 60 Richterinnen und Richter sowie über 80 Beamte und Justizbeschäftigte gehören dem OLG Koblenz an. An den Gerichten seines Bezirks arbeiten rund 500 Richterinnen und Richter, 500 Rechtspfleger und 2000 weitere Beamte, Angestellte und Arbeiter. Im Sozialdienst der Justiz des Bezirks sind über 70 Bewährungshelfer tätig. 110 Notare haben ihren Amtssitz im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Über 2100 Rechtsanwälte sind dort zugelassen.
Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts
Die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte richtet sich u.a. nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).
Die Oberlandesgerichte sind insbesondere Rechtsmittelgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ihre Entscheidungen sind in den meisten Fällen nicht mehr weiter anfechtbar. Das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet als Berufungsgericht in allgemeinen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über das Rechtsmittel der Berufung gegen die Urteile der Zivilkammern der Landgerichte seines Bezirks.
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts sind zuständig für die Entscheidung über die Berufungen und Beschwerden gegen die in familienrechtlichen Streitigkeiten und in Kindschaftssachen ergehenden Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte (Familiengerichte) des Oberlandesgerichtsbezirks.
Der als Entschädigungssenat zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts befindet, ebenfalls auf das Rechtsmittel der Berufung hin, über Urteile des für Entschädigungssachen zuständigen Landgerichts Trier, durch die über Ansprüche von Opfern der Nazi-Diktatur entschieden wurde.
Die beiden Handelssenate des Oberlandesgerichts sind zuständig für die Berufungen gegen die in Handelssachen (z.B. gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Wettbewerbssachen) ergehenden Urteile der Kammern für Handelssachen der Landgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks.
In Strafsachen entscheiden die Strafsenate des Oberlandesgerichts über das Rechtsmittel der Revision gegen die Berufungsurteile der Strafkammern der Landgerichte sowie ferner über die Rechtsbeschwerden gegen die amtsgerichtlichen Urteile in Bußgeldsachen.
Die Zuständigkeit des Kartellsenats des Oberlandesgerichts, der mit kartellrechtlichen Berufungsverfahren und mit Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen befasst ist, ferner die des Senats für Baulandsachen erstrecken sich auch auf den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Ebenfalls für die Bezirke des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ist bei dem Oberlandesgericht Koblenz der »Anwaltsgerichtshof Rheinland-Pfalz« errichtet.
Der bei dem Oberlandesgericht Koblenz bestehende Staatsschutzsenat ist darüber hinaus auf Grund Staatsvertrages mit dem Saarland auch für dieses zuständig. Die sachliche Zuständigkeit der einzelnen Senate ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Justizverwaltung bei dem Oberlandesgericht
Der Präsident des Oberlandesgerichts nimmt - als Behörde der Landesjustizverwaltung - auch zahlreiche Verwaltungsaufgaben wahr: nicht nur für das Oberlandesgericht selbst, sondern auch für die 4 Landgerichte und 31 Amtsgerichte seines Bezirks. Hierzu gehören insbesondere die Personalverwaltung für die über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Gerichten (einschließlich der Ausbildung), die Dienst- und Fachaufsicht sowie Angelegenheiten der Ausstattung und Organisation der Gerichte.
Neben den Verwaltungsreferaten ist bei dem Oberlandesgericht Koblenz auch ein IT-Referat gebildet. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen u.a. die IT-Ausstattung der Gerichte und die Organisation von Schulungen. Darüber hinaus sind auch in die Entwicklung, Einführung und Pflege der unterschiedlichen (teils gerichtsspezifischen) IT-Anwendungen und Programmstrukturen eingebunden. Die Zuständigkeiten der einzelnen Referate ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Die beiden Gebäude des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht Koblenz ist in zwei (sich gegenüber stehenden) Dienstgebäuden untergebracht: Stresemannstraße 1 und Regierungsstraße 7. Beide Gebäude befinden sich am Rheinufer, etwa 200 m stromaufwärts des »Deutschen Ecks«. Die Gebäude wurden im ersten Jahrzehnt des letzten Jahrhunderts als staatliche Bauten, jedoch ursprünglich nicht als Gerichtsgebäude erichtet.
| Oberlandesgericht Koblenz Dienstgebäude II Regierungsstraße 7 |
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| erbaut: | 1902 - 1905 | ||
| Architekt: |
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| Baustil: | "frei behandelte romanische Stilformen" (Neoromanisch) | ||
| Verwendung: | errichtet als Dienstvilla des Präsidenten der Preußischen (Bezirks-) Regierung; Bezug 1905 | ||
| Regierungspräsident dieser Zeit: August Freiherr von Hövel (1899-1910) | |||
| keine gravierende Beschädigung im 2. Weltkrieg; insbesondere der repräsentative Saalbau, der heute als Sitzungssaal 10 genutzt wird, blieb erhalten | |||
| Nutzung nach dem 2. Weltkrieg durch das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht | |||
| Bezug durch das Oberlandesgericht Koblenz als zweites Dienstgebäude im Juni 1978 | |||
| Innenansichten: | |
| Sitzungssaal 10 | Sitzungssaal 117 |
| Sitzungssaal 209 | Bibliothek |
Weiterführende Literatur
50 Jahre Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 1996,
Schriftenreihe des Ministeriums der Justiz. Band 5.
Peter Lang Verlag 1996 - ISBN 3-631-31161-3

